Einreise nach Deutschland. Reisende mit Rollkoffer steht in einem modernen Flughafenbereich bei Sonnenuntergang.

Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung

Sie würden gerne eine Berufsausbildung in Deutschland absolvieren? Dafür gibt es ein spezielles Visumantragsverfahren, das Sie hier nachlesen können.

Eine Berufsausbildung in Deutschland bietet viele Chancen und bereitet Sie bestens auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. So haben Sie Möglichkeit, eine schulische oder eine betriebliche Berufsausbildung zu absolvieren. In beiden Fällen kann ein Aufenthaltstitel nach § 16a AufenthG  erforderlich sein.

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.

Voraussetzungen für das Visum zur Berufsausbildung

  • Konkreter Ausbildungsplatz in Deutschland: Sie können einen betrieblichen oder schulischen Ausbildungsplatz in Deutschland nachweisen.
  • Nachweis der Sprachkenntnisse: Sie erfüllen die für die qualifizierte Berufsausbildung erforderlichen Sprachanforderungen. In der Regel werden deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) gefordert. Dies gilt, wenn die Bildungseinrichtung Ihre Sprachkenntnisse nicht bereits geprüft hat oder kein vorbereitender Deutschkurs absolviert wird.
  • Sicherung des Lebensunterhalts: Ihr Lebensunterhalt muss für die Dauer des gesamten Aufenthalts gesichert sein. Je nach Art der Berufsausbildung gelten unterschiedliche Voraussetzungen: Bei einer schulischen Berufsausbildung kann der Nachweis durch die Eröffnung eines Sperrkontos, der Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder eines Stipendiums erbracht werden. Hierbei müssen Ihnen monatlich mindestens 959 Euro netto (Jahr 2025) zur Verfügung stehen. Bei einer betrieblichen Berufsausbildung erhalten Sie eine Vergütung, welche als Nachweis gelten kann. Wenn Ihre Ausbildungsvergütung im Monat mindestens 1.048 Euro brutto bzw. 822 Euro netto (Betrag gültig ab September 2025) beträgt, gilt Ihr Lebensunterhalt als gesichert. Sollte Ihre künftige Ausbildungsvergütung nicht ausreichen, können Sie die Differenz kompensieren, indem Sie ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung zusätzlich vorweisen.

Zustimmung der BA bei betrieblicher Ausbildung

Bei betrieblicher Berufsausbildung wird im Visumverfahren die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeholt. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob Sie zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Auszubildende eingestellt werden. Dies ist ein internes Behördenverfahren – Sie müssen dafür nichts tun. 

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.

Ihre Perspektiven mit dem Visum zur Berufsausbildung

Für die Absolvierung einer schulischen oder betrieblichen Berufsausbildung wird die entsprechende Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der angestrebten Berufsausbildung erteilt. 

Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Absolvierung einer Berufsausbildung können Sie bis zu 20 Stunden in der Woche einer Nebenbeschäftigung nachgehen, wenn diese unabhängig von Ihrer Berufsausbildung ist.

Sprachkurs im Rahmen Ihrer Ausbildung möglich

Wenn Sie eine betriebliche qualifizierte Berufsausbildung absolvieren, dann dürfen Sie mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis einen vorbereitenden Deutschsprachkurs in Deutschland besuchen (§ 16a Abs. 1 S. 4 AufenthG) . Das kann ein staatlich geförderter Berufssprachkurs sein, oder ein anderer Sprachkurs zur gezielten Vorbereitung auf die Ausbildung.

Haben Sie Ihre Berufsausbildung erfolgreich absolviert, können Sie bis zu 18 weitere Monate in Deutschland bleiben, um eine qualifizierte Beschäftigung zu finden. Dafür ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG  erforderlich. Diese beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.

Aufenthalt zur Jobsuche nach Helferausbildung in der Pflege

Haben Sie eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf erfolgreich abgeschlossen, wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche für bis zu 12 Monate erteilt. Diese kann einmalig um weitere sechs Monate verlängert werden.  

Während der Arbeitsplatzsuche in Deutschland dürfen Sie jede Beschäftigung ausüben, um Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Sobald Sie eine qualifizierte Stelle gefunden haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung beantragen, ohne aus Deutschland ausreisen zu müssen. Wenn Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung im einem Gesundheits- oder Pflegeberuf als Pflegehelferin oder Pflegehelfer beschäftigt werden, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für sonstige Beschäftigung nach §19c Abs.1 AufenthG  i.v.m. §22a Beschv .

Welche weiteren Optionen Sie nach der Absolvierung einer Berufsausbildung in Deutschland haben, erfahren Sie in der Rubrik „Perspektiven nach der Ausbildung“.

Niederlassungserlaubnis nach Ausbildung und Berufserfahrung

Wenn Sie in Deutschland erfolgreich eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können Sie bereits nach zwei Jahren Erwerbstätigkeit in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten (§ 18c Abs. 1 S. 2 AufenthG ), wenn Sie auch die übrigen Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllen.

Auf einen Blick: Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung

Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung erhalten können. 

Video: Ausbildung als Industrieelektriker

Noch keinen Ausbildungsplatz? Das Visum zur Ausbildungsplatzsuche

Sie wollen in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren, haben aber noch keine Ausbildungsstelle gefunden? Mit einem Visum zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche nach § 17 Abs. 1 AufenthG  können Sie nach Deutschland kommen, um sich in Deutschland auf Stellen zu bewerben und einen passenden Ausbildungsplatz zu finden.

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.

Voraussetzungen für das Visum zur Ausbildungsplatzsuche

  • Nachweis des Schulabschlusses: Sie besitzen einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt oder einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule.
  • Nachweis der Sprachkenntnisse: Sie können Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
  • Altersgrenze: Sie haben das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sicherung des Lebensunterhalts: Ihr Lebensunterhalt ist für die gesamte Dauer des Aufenthalts gesichert. Der Nachweis kann durch die Eröffnung eines Sperrkontos mit mindestens 1.091 Euro pro Monat (Jahr 2025) oder durch eine Verpflichtungserklärung erbracht werden.

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.

Ihre Perspektiven mit dem Visum zur Ausbildungsplatzsuche

Mit dem Visum beziehungsweise der Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche können Sie bis zu neun Monate nach Deutschland einreisen, um sich vor Ort auf eine Ausbildungsstelle zu bewerben. Während dieser Zeit dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche eine Beschäftigung ausüben. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Probebeschäftigungen von bis zu insgesamt zwei Wochen auszuüben.

Auf einen Blick: Visum zur Ausbildungsplatzsuche

Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Ausbildungsplatzsuche erhalten können.

Visum zur Berufsausbildung online beantragen

Erfüllen Sie die erforderlichen Voraussetzungen? Dann können Sie hier Ihr Visum zur Berufsausbildung oder zur Suche nach einem Ausbildungsplatz online beantragen: Ausland des Auswärtigen Amtes 

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Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

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Hamburger Hafen mit Schiffen und moderner Architektur – ein Symbol für Offenheit, Vielfalt und die Willkommenskultur in Deutschland.