Frau steht am Flughafen, um nach Deutschland einzureisen

Visumantragsformulare

Das Visumantragsformular ist ein Schlüsselelement Ihres Antrags. Hier können Sie die Dokumente kostenlos herunterladen.

Für Ihren Visumantrag benötigen Sie ein Antragsformular. Füllen Sie das Formular aus und reichen sie es mit den erforderlichen Dokumenten bei der für Sie zuständigen deutschen Botschaft ein.

Das passende Antragsformular finden Sie hier:
Antragsformular für nationales Visum (Deutsch-Englisch; PDF)
Antragsformular für nationales Visum (Deutsch-Spanisch; PDF)
Antragsformular für nationales Visum (Deutsch-Französisch; PDF)
Antragsformular für nationales Visum (Deutsch-Chinesisch; PDF)
Antragsformular für nationales Visum (Deutsch-Arabisch; PDF)
Antragsformular für nationales Visum (Deutsch-Türkisch; PDF)
Antragsformular für nationales Visum (Deutsch-Russisch; PDF)
Antragsformular für nationales Visum (Deutsch-Portugiesisch; PDF)

Gebühren für Visum, Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis

Wenn Sie ein Visum, eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie in der Regel Gebühren zahlen. Wie hoch diese Gebühren sind, hängt von dem Ort, der Dauer und dem Zweck Ihres Aufenthalts ab. 

Die Gebühr für ein Visum beträgt  für nationale Visa (zum längerfristigen Aufenthalt) 75 Euro. Diese können Sie in der Regel bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrer lokalen Währung bezahlen.  Für den Erstantrag auf eine Aufenthaltserlaubnis und eine Blaue Karte EU liegt die maximale Gebührenhöhe bei 100 Euro. Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis werden zwischen 113 Euro und 147 Euro erhoben.

Unter bestimmten Umständen können Sie allerdings eine Gebührenermäßigung erhalten oder sogar ganz von den Gebühren befreit werden. Für Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Kinder von deutschen Staatsangehörigen entfallen beispielsweise die Visagebühren. Auch wenn Sie bei Ihrem Aufenthalt in Deutschland über ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln gefördert werden, müssen Sie keine Visagebühren bezahlen. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei der für Sie zuständigen deutschen Botschaft (bzgl. der Gebühren für ein Visum) oder bei der zuständigen Ausländerbehörde (bzgl. der Gebühren für eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis). Außerdem bietet das Auswärtige Amt eine Übersicht zu Visumgebühren.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
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