Ihre Chancen:
Mit einem ausländischen Hochschulabschluss können Sie nach Deutschland einreisen, auch wenn Sie kein verbindliches Jobangebot haben. Dafür bietet sich das Visum zur Arbeitsplatzsuche an.
Bei der Visumantragstellung müssen Sie nachweisen, dass Ihr ausländischer Hochschulabschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist. Informieren Sie sich daher bei der zuständigen deutschen Auslandvertretung darüber, wie Sie die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses nachweisen müssen.
Weitere Informationen über die Gleichwertigkeitsprüfung von Hochschulabschlüssen lesen Sie in der Rubrik Anerkennung.