Ihre Chancen:

Bereichern Sie Deutschland mit Ihrer Gründungsidee! Als EU-Bürgerin oder -Bürger können Sie durch die Freizügigkeit auch ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie brauchen für die Einreise nur einen gültigen Personalausweis oder einen vergleichbaren Identitätsnachweis. Dasselbe gilt, wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger Liechtensteins, Islands, Norwegens oder der Schweiz sind. Hier finden Sie weitere Informationen für EU-Bürgerinnen und -Bürger.

Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten für die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit?

Sie müssen als EU-Bürgerin und -Bürger die gleichen fachlichen Voraussetzungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit erfüllen wie Deutsche. Erfahren Sie in der Rubrik „Existenzgründung“ mehr über die fachlichen Regelungen.

Fragen zum Thema „Selbstständigkeit in Deutschland“: 

  • Spezielle Beratungs- und Informationsangebote finden Sie in der Rubrik „Gründungsberatung“.