Auf einen Blick: Visum zum Familiennachzug zu Ausländern
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zum Familiennachzug erhalten können.
Leben Sie gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland! Informieren Sie sich hier, was sie beim Ehegattennachzug außerhalb der EU beachten müssen.
Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Drittstaates können Sie zusammen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen. Welche Bestimmungen gelten, hängt unter anderem von der Staatsangehörigkeit Ihrer Partnerin oder Ihres Partners ab.
Möchten Sie neben Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner auch mit Ihren Kindern in Deutschland leben? Informieren Sie sich in der Rubrik „Kindernachzug” über die geltenden Regelungen.
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und Ihre nachziehende Ehepartnerin oder Ihr nachziehender Ehepartner selbst Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz ist, genießt er oder sie das Freizügigkeitsrecht. Das heißt, das nachziehende Familienmitglied kann ohne Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten. Für die Einreise benötigt er oder sie lediglich einen Personalausweis.
Auch wenn Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin aus einem Drittstaat kommt, können Sie sich auf eine gemeinsame Zukunft in Deutschland freuen. Für den Ehegattennachzug zu Fachkräften aus Drittstaaten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Für den Nachzug zu einer Fachkraft mit gültigem Aufenthaltstitel in Deutschland muss in der Regel kein bestimmtes Deutschlevel nachgewiesen werden. Um sich in Deutschland wohlzufühlen und sich im Alltag zurechtzufinden, sollten sich Ihre Familienmitglieder dennoch eigenständig auf Deutsch verständigen können. Wie dies gelingen kann, erfahren Sie in der Rubrik „Deutsch lernen“.
Auch nicht verheiratete Lebenspartner können von der Möglichkeit des Familiennachzugs Gebrauch machen, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen für den Ehegattennachzug erfüllen. Dabei ist es wichtig, dass die nach ausländischem Recht geschlossene Lebenspartnerschaft im Wesentlichen, denen bis 2018 in Deutschland möglichen Lebenspartnerschaften entspricht. Dazu gehört grundsätzlich:
Gleiches gilt für Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts oder von welchen mindestens eine Person weder dem weiblichen oder männlichen Geschlecht angehört.
Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, der Republik Südkorea, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika, die zum Zweck des Familiennachzugs nach Deutschland kommen, können ohne Visum nach Deutschland einreisen und dann die erforderliche Aufenthaltserlaubnis direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Benötigt Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte ein Visum für die Einreise nach Deutschland, muss er oder sie ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen. Das Visum kann online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes oder direkt bei der deutschen Botschaft beantragt werden. Eine Auflistung aller Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland finden Sie in unter Beratungs- und Anlaufstellen.
Für die Beantragung eines Visums zum Zweck des Ehegattennachzugs müssen in der Regel der Reisepass sowie die Nachweise der Eheschließung oder der Verpartnerung erbracht werden. Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft vor Ort, welche weiteren Unterlagen vorgelegt werden müssen. Da die Bearbeitung einige Zeit dauern kann, machen Sie sich rechtzeitig mit den für den Antrag notwendigen Unterlagen vertraut und stellen Sie frühzeitig den Antrag.
Wenn Ihre Familie in Deutschland angekommen ist, müssen Sie Ihre Familienmitglieder beim Einwohnermeldeamt anmelden. Bei der zuständigen Ausländerbehörde muss vor Ablauf des Visums die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Da es häufig lange Wartezeiten auf einen Termin gibt, sollten Sie diesen frühzeitig vereinbaren. Dafür müssen Sie die Pässe, Geburts- und Heiratsurkunden, Gehalts- oder Steuerbescheinigungen sowie Mietnachweise zusammenstellen und möglicherweise weitere Dokumente, je nach Ihrer speziellen familiären Situation.
Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels erhält der zugezogene Ehegatte (Lebenspartner) oder die zugezogene Ehegattin (Lebenspartnerin) sofort das uneingeschränkte Recht, einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen.
Wurde Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken erstmals ab dem 01.03.2024 erteilt? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Eltern oder Schwiegereltern nach Deutschland zu holen. Welche Bestimmungen für den Elternnachzug gelten, erfahren Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft bzw. bei der lokalen Ausländerbehörde in Deutschland.
Abseits des Elternnachzugs dürfen Ihre Familienangehörigen zu vorübergehenden familiären Besuchen nach Deutschland einreisen. Über das Visum zum Familienbesuch informieren die deutschen Botschaften auf ihren Websites.
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zum Familiennachzug erhalten können.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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