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Anerkennungsbescheid

Fachkräfte, die ihren Abschluss nicht in Deutschland gemacht haben, müssen vor der Berufsausübung häufig ein Anerkennungsverfahren durchlaufen.  Im Anerkennungsverfahren wird überprüft, ob die ausländische Qualifikation die Voraussetzungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erfüllt. Nach der Prüfung erhalten die Antragsteller den Anerkennungsbescheid. Das Dokument zeigt, ob die ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf voll gleichwertig ist.

Thema: Arbeiten, Anerkennung

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