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Vorrangprüfung

Für die Arbeitsaufnahme zugewanderter Personen muss die Bundesagentur für Arbeit in einigen Fällen eine Vorrangprüfung durchführen. Dabei wird geprüft, ob die konkrete Stelle mit einer in Deutschland arbeitsuchend gemeldeten Person besetzt werden kann. Die Vorrangprüfung gilt als bestanden, wenn der Arbeitgeber gut begründen kann, dass es unter den bevorrechtigten Arbeitslosen keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gibt.

Thema: Arbeiten, Visum

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