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Vorabzustimmung zum Visum

Eine Vorabzustimmung zum Visum wird nach erfolgreicher Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ausgestellt. Mit dieser Vorabzustimmung erhält die ausländische Fachkraft bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) schneller einen Termin zur Visumantragstellung sowie eine Entscheidung über den Antrag innerhalb einer vorgegebenen Frist (i.d.R. drei Wochen). 

Die Vorabzustimmung zum Visum ist ab Datum der Ausstellung in der Regel für drei Monate gültig.

Thema: Arbeiten, Visum

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