Einreise nach Deutschland. Reisende mit Rollkoffer steht in einem modernen Flughafenbereich bei Sonnenuntergang.

Die Chancenkarte zur Jobsuche

Sie möchten nach Deutschland einreisen, um vor Ort nach einer passenden Arbeitsstelle zu suchen? Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für die Chancenkarte zur Jobsuche erfüllen müssen.

Mit der Chancenkarte (§ 20a AufenthG (Externer Link) ) verbessern Sie Ihre Möglichkeiten, Kontakte zu deutschen Arbeitgebern zu knüpfen und eine qualifizierte Beschäftigung oder eine Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung in Deutschland zu finden. 

Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen müssen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“. Bitte beachten Sie: Die Chancenkarte ist keine Bedingung dafür, um nach Deutschland zu kommen. Ein alternativer Weg ist die Jobsuche aus Ihrem Heimatland. Mit einem Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung können Sie dann andere Arten von Visa beantragen. Mit dem Quick-Check können Sie schnell herausfinden, welche Optionen Sie zur Einreise nach Deutschland haben.  

Voraussetzungen für die Chancenkarte: Das müssen Sie wissen

Sie kommen aus einem Staat außerhalb der EU / des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) / der Schweiz und wollen eine Chancenkarte nach § 20a AufenthG beantragen? Für die Beantragung der Chancenkarte gibt es zwei Optionen mit jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen: 

  1. Sie haben einen Berufs- oder Hochschulabschluss, der in Deutschland anerkannt ist, oder
  2. Sie erreichen im Punktensystem mindestens sechs Punkte.

Grundvoraussetzung: In beiden Fällen muss Ihr Aufenthalt finanziell gesichert sein. Im Rahmen des Visumverfahrens können Sie die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes in Form eines Sperrkontos (grundsätzlich mindestens 1.091 Euro netto pro Monat, Betrag gültig für 2026) oder einer  Verpflichtungserklärung nachweisen.

Option 1: Chancenkarte mit einem in Deutschland anerkannten Abschluss (“Fachkraft”)

Für diese Option gilt:

  • Sie besitzen eine ausländische berufliche oder akademische Qualifikation, die in Deutschland voll anerkannt ist.
  • Alternativ haben Sie Ihren Hochschul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben.

Wenn eins davon auf Sie zutrifft, zählen Sie als Fachkraft und müssen nicht das Punktesystem durchlaufen.

Bitte beachten Sie: Für Option 1 müssen Sie keine Sprachkenntnisse nachweisen – dennoch sind Deutschkenntnisse empfohlen, um Ihre Chancen bei der Jobsuche in Deutschland zu verbessern.

Jobsuche direkt nach Studium oder Ausbildung in Deutschland

Wenn Sie Ihren Hochschul- oder Berufsabschluss in Deutschland erwerben, können Sie direkt im Anschluss an den Studien-/ Ausbildungsaufenthalt einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG beantragen. Damit haben Sie – im Vergleich zu der Chancenkarte – länger Zeit zur Suche (18 Monate statt einem Jahr). Sie können in diesem Fall währenddessen ohne Einschränkungen nebenbei arbeiten. Weitere Informationen erhalten Sie in der Rubrik „Perspektiven nach dem Studium“ und in der Rubrik „Perspektiven nach der Ausbildung“.

Option 2: Chancenkarte über das Punktesystem

Wenn Sie keinen deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss haben, gelten folgende Voraussetzungen, um die Chancenkarte zu erhalten:

  • Sie haben eine berufliche oder akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Wichtig ist dabei, dass dieser Abschluss in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Für den Berufsabschluss ist es außerdem notwendig, dass dieser eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfordert. Als Nachweis für den Visumantrag benötigen Sie die positive digitale Auskunft zur Berufsqualifikation, die Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen online beantragen können.
    • AHK-Zertifikate: Haben Sie eine Ausbildung bei einer deutschen Auslandshandelskammer (AHK) abgeschlossen? Ihr Zertifikat (Kategorie A) kann geeignet sein, wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufsausbildung erfüllt sind. Ob das für Ihren Abschluss gilt, kann Ihnen die Kammer, bei der Sie den Abschluss gemacht haben, mitteilen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
  • Nachweis über Sprachkenntnisse: Sie verfügen entweder über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 (GER). Auch falls Sie ohne ein Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse die Chancenkarte beantragen: Deutschkenntnisse verbessern Ihre Chancen bei der Jobsuche in Deutschland.
  • 6 Punkte erreicht: Im Punktesystem erreichen Sie mindestens 6 Punkte. Wie Sie Punkte sammeln, erfahren Sie im nächsten Abschnitt. 

Das Punktesystem der Chancenkarte einfach erklärt

Das Punktesystem ist für Sie nur bei der Option 2 relevant. Das heißt, wenn Sie keinen deutschen Bildungsabschluss oder keine volle Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation nachweisen können. Für Ihren Antrag auf ein Chancenkarte-Visum müssen Sie (neben den Punkten) eine formale Qualifikation und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen. 

Insgesamt müssen Sie im Punktesystem mindestens 6 Punkte erreichen, um eine Chancenkarte zu erhalten.

Für folgende Kriterien können Sie Punkte sammeln:

  • Gleichwertigkeit der Qualifikation: Wenn Sie bereits das Verfahren zur Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation beantragt haben und die teilweise Gleichwertigkeit als Ergebnis festgestellt wurde, erhalten Sie dafür vier Punkte. Diese vier Punkte gibt es auch dann, wenn im Fall eines reglementierten Berufs für die Berufsausübungserlaubnis noch Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.
  • Qualifikation im Mangelberuf: Gehört Ihre formale Qualifikation zu einem Mangelberuf, erhalten Sie einen Punkt. Welche Berufe hierfür als Mangelberufe gelten, erfahren Sie in der Liste der Mangelberufe.
  • Berufserfahrung: Für Ihre bisherige Berufserfahrung im Zusammenhang mit Ihrer formalen Qualifikation, die Sie nach Ihrem Abschluss gesammelt haben, erhalten Sie auch Punkte. Können Sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren nachweisen, dann bekommen Sie zwei Punkte. Bei mindestens fünf Jahren Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren erhalten Sie sogar drei Punkte.
  • Sprachkenntnisse: Haben Sie Deutschkenntnisse über das Niveau A1 (GER) hinaus, so können Sie dafür Punkte erhalten.
    • Deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 werden mit einem Punkt bewertet,
    • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 mit zwei Punkten,
    • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 oder besser mit drei Punkten.
    • Für englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1, oder wenn Sie Muttersprachlerin oder Muttersprachler sind, können Sie einen zusätzlichen Punkt bekommen.
  • Alter: Sie erhalten auch Punkte, wenn Sie zum Zeitpunkt der Visumantragstellung ein bestimmtes Alter haben. Personen, die nicht älter als 35 Jahre alt sind, erhalten zwei Punkte, exakt bis zum Tag des 35. Geburtstags. All diejenigen, die zwischen 35 und 40 Jahren alt sind, bekommen einen Punkt.
  • Voraufenthalt in Deutschland: Haben Sie bereits in Deutschland gelebt? Wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate lang rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben, erhalten Sie einen Punkt. Dazu gehören zum Beispiel Aufenthalte zum Studium, Sprachkurs oder zur Beschäftigung. Rein touristische oder Besuchsaufenthalte sind ausgeschlossen. Als Nachweis können Sie Kopien von alten Reisepässen und darin enthaltene Visa und Einreisestempel einreichen.
  • Potenzial des Ehegatten/Lebenspartners als Fachkraft: Sind Sie verheiratet oder verpartnert und möchten gemeinsam mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin nach Deutschland mit der Chancenkarte einwandern? Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits die Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllt, erhalten Sie im Punktesystem einen Punkt. Er oder sie kann dafür ebenso den Self-Check zur Chancenkarte durchführen. 

Bitte beachten Sie, dass Sie alle Angaben, die Sie zu den oben genannten Kategorien machen, für den Visumantrag mit entsprechenden Nachweisen bzw. Zertifikaten belegen müssen.

Prüfen Sie Ihre Chancen: Machen Sie den Self-Check

Beantworten Sie die Fragen im „Self-Check: Chancenkarte“ und erhalten Sie eine unverbindliche Auskunft, ob Sie eine Chancenkarte beantragen können.

Welche Staatsangehörigkeit haben Sie? Wählen Sie das entsprechende Land aus.

Prüfen Sie, ob Sie sich für eine Chancenkarte qualifizieren.

Haben Sie im Self-Check ein positives Ergebnis erhalten? Glückwunsch! Sie können nun die Chancenkarte online beantragen. Falls Sie bereits in Deutschland mit einem gültigen Aufenthaltstitel leben, kontaktieren Sie die zuständige Ausländerbehörde (Externer Link) .

Haben Sie noch weitere Fragen zur Beantragung der Chancenkarte? In der Rubrik „Fragen und Antworten zur Chancenkarte“ werden häufige Unklarheiten aufgegriffen: zum Beispiel zum Nachweis der einzelnen Voraussetzungen.

Perspektiven nach der Einreise mit der Chancenkarte

Jobsuche in Deutschland

Die Chancenkarte wird bei der Ersterteilung als Such-Chancenkarte für maximal ein Jahr erteilt. Damit können Sie in Deutschland nach einer Erwerbstätigkeit suchen. Das bedeutet, Sie können nach einer Beschäftigung suchen oder sich selbstständig machen.

Erfolgreich Jobs finden in Deutschland

Um Ihren Aufenthalt zur Jobsuche erfolgreich zu nutzen, informieren Sie sich frühzeitig über das Thema Jobsuche in Deutschland: Wie sollte Ihre Bewerbung strukturiert sein, um einen deutschen Arbeitgeber von sich zu überzeugen? Welche Anlaufstellen können Ihnen weiterhelfen? Finden Sie weiterführende Informationen in der Rubrik „Job finden“.

Nebenjob und Probearbeit: das ist erlaubt

Solange Sie noch auf der Suche nach einer Erwerbstätigkeit sind, ist es Ihnen erlaubt, eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen von insgesamt 20 Stunden je Woche auszuüben. Darüber hinaus können Sie im Rahmen der Arbeitssuche Probebeschäftigungen für jeweils höchstens zwei Wochen je Arbeitgeber aufnehmen. Die Probebeschäftigung muss entweder auf eine qualifizierte Beschäftigung, eine Ausbildung oder auf die Aufnahme einer Qualifizierungsmaßnahme abzielen.

Wegweiser Chancenkarte: Erste Schritte in Deutschland mit der Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche

Finden Sie in dieser Broschüre praktische Tipps zu Themen wie Jobsuche, Wohnen und Aufenthalt in Deutschland mit der Chancenkarte.

Wenn Sie einen Job gefunden haben

Haben Sie eine konkrete Arbeits- oder Ausbildungsstelle gefunden oder wollen Sie sich selbstständig machen, können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine der bestehenden Aufenthaltserlaubnisse zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung, zur Ausbildung, zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen oder zur Selbstständigkeit beantragen. Wenn die Stelle die Anforderungen einer qualifizierten Beschäftigung erfüllt, aber kein anderer Aufenthaltstitel in Frage kommt, wird Ihre Chancenkarte für bis zu zwei weitere Jahre verlängert (Folge-Chancenkarte). 

Im Video erklärt: So erhalten Sie die Chancenkarte

Die Chancenkarte online beantragen

Erfüllen Sie die erforderlichen Voraussetzungen? Dann können Sie hier die Chancenkarte online beantragen: Auslandsportal des Auswärtigen Amtes (Externer Link) .

Auf einen Blick: Die Chancenkarte für Arbeitssuchende aus Drittstaaten

Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Chancenkarte zur Jobsuche erhalten können.

Noch Fragen offen? Hier finden Sie Antworten.

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Das Expertenteam unterstützt bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Beraterin sitzt vor einem Computerbildschirm in einem Büro mit weiteren Personen im Hintergrund
Hamburger Hafen mit Schiffen und moderner Architektur – ein Symbol für Offenheit, Vielfalt und die Willkommenskultur in Deutschland.