Frau steht am Flughafen, um nach Deutschland einzureisen

Visum zum Studieren

Deutschland zieht aufgrund der großen Auswahl an Studienprogrammen und der niedrigen Gebühren jedes Jahr viele internationale Studierende an. Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Studierendenvisums.

Sie möchten in Deutschland studieren? Ein Studium in Deutschland eröffnet viele attraktive Möglichkeiten. Es gibt viele internationale Studienprogramme und die Gebühren sind gering. Hierzu können Sie ein Visum zum Zweck des Studiums in Deutschland erhalten. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel Sprachkurse oder den Besuch eines Studienkollegs oder einer ähnlichen Einrichtung sowie ein Promotionsstudium als Vollzeitstudienprogramm an einer deutschen Hochschule.

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zum Studieren erfüllt werden?

  • Sie haben eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland. Wie Sie sich für ein Hochschulstudium in Deutschland bewerben, erfahren Sie in der Rubrik „Studium“.
  • Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Studiums gesichert. Dies können Sie in Form eines Sperrkontos (grundsätzlich mind. 11.208 Euro pro Jahr; Betrag gültig für das Jahr 2024), Stipendiums oder einer Verpflichtungserklärung nachweisen.
  • Für manche Studiengänge sind bestimmte Sprachkenntnisse nachzuweisen, in der Regel das Sprachniveau B2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Diese sind gegenüber der deutschen Botschaft beziehungsweise dem Konsulat nachzuweisen.

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen?  Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.

Welche Perspektiven bietet das Visum zum Studieren?

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wird in der Regel bei Ersterteilung für zwei Jahre erteilt. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit noch keinen Studienabschluss erreicht haben, kann die Aufenthaltserlaubnis auf Antrag um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Sie dürfen während Ihres Studiums bis zu 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage im Jahr bzw. bis zu 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachgehen. Studentische Nebentätigkeiten können zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden.

Nach dem Studienabschluss in Deutschland bleiben

Nach erfolgreichem Studienabschluss können Sie für den weiteren Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu 18 Monate erteilt, um eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland zu finden. Solange Sie auf der Suche sind, dürfen Sie jede Beschäftigung ausüben. Sobald Sie ein Jobangebot haben, können Sie vor Ort Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Studieren in eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte beziehungsweise in eine Blaue Karte EU umwandeln lassen. Weitere Informationen zu Ihren Optionen während des Studiums in Deutschland und nach Abschluss erhalten Sie in der Rubrik „Perspektiven nach dem Studium“.

Infobox

Als Absolventin oder Absolvent einer deutschen Hochschule können Sie bereits nach zwei Jahren Erwerbstätigkeit in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis beantragen (§ 18c Abs. 1 S. 2 AufenthG).

Mobilitätsmaßnahmen für internationale Studierende

Sie besitzen ein Visum zu Studienzwecken von einem anderen EU-Mitgliedstaat und möchten einen Teil Ihres Studiums in Deutschland absolvieren? Wenn der Aufenthalt in Deutschland 360 Tage nicht überschreitet, benötigen Sie keinen Aufenthaltstitel für Deutschland. Allerdings muss die aufnehmende Bildungseinrichtung in Deutschland dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der zuständigen Behörde in dem anderen EU-Staat den geplanten Studienaufenthalt in Deutschland mitteilen. Mit der Mitteilung über die Mobilität müssen verschiedene Nachweise vorgelegt werden.

Auf einen Blick: Visum zum Studieren

Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zum Studieren erhalten können. 

Visum zur Studienplatzsuche

Sie haben sich für ein Studium in Deutschland entschieden, aber noch keine Zulassung an einer deutschen Hochschule erhalten? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch mit einem Visum zum Zweck der Suche eines Studienplatzes nach § 17 Abs. 2 AufenthG einreisen.

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zur Studienplatzsuche erfüllt werden?

  • Sie können einen Schulabschluss vorweisen, der unmittelbar zum Studium in Deutschland oder zum Besuch eines Studienkollegs befähigt.
  • Sie erfüllen die Sprachanforderungen des angestrebten Studiums. In welcher Form der Nachweis erfolgen kann, erfahren Sie bei der/dem für Sie zuständigen deutschen Botschaft beziehungsweise Konsulat.
  • Ihr Lebensunterhalt ist während des gesamten Aufenthalts gesichert. Der Nachweis kann durch die Eröffnung eines Sperrkontos mit mindestens 1.027 Euro pro Monat (Jahr 2024) oder durch eine Verpflichtungserklärung erbracht werden.

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.

Welche Perspektiven bietet das Visum zur Studienplatzsuche?

Das Visum beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienplatzsuche ermöglicht Ihnen, für bis zu neun Monate in Deutschland zu bleiben. Während dieser Zeit können Sie sich auf einen Studienplatz oder auf studienvorbereitende Maßnahmen bewerben. Dazu zählt zum Beispiel auch der Besuch eines Sprachkurses oder eines Studienkollegs. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienplatzsuche ist für den gleichen Zweck nicht verlängerbar.

Während Ihres Aufenthalts zu diesem Zweck ist eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche möglich. Auch sind Probebeschäftigungen im Umfang von bis zu insgesamt 2 Wochen erlaubt. Dies bedeutet, Sie können so begleitend zu Ihrem Aufenthalt auch etwas Geld verdienen.  

Wurden Sie an einer deutschen Hochschule zum Studium oder zum Studienkolleg zugelassen? Dann können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums nach § 16b AufenthG beantragen.

Auf einen Blick: Visum zur Studienplatzsuche

Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Studienplatzsuche erhalten können.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

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