Frau steht am Flughafen, um nach Deutschland einzureisen

Niederlassungserlaubnis

Sie würden gerne dauerhaft in Deutschland bleiben? Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten können.

Die Niederlassungserlaubnis eröffnet viele Perspektiven: Sie können unbeschränkt mit Ihren Familienangehörigen in Deutschland leben. Außerdem können Sie sowohl als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer arbeiten als auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Sie arbeiten und leben bereits in Deutschland mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und möchten dauerhaft hierbleiben? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Fachkraft einen unbefristeten Aufenthaltstitel, die sogenannte Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG, auf Antrag erhalten.

Die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Nach dem Aufenthaltsgesetz sind Sie eine „Fachkraft“, wenn Sie einem der folgenden Personenkreise angehören:

Welche Voraussetzungen müssen Fachkräfte für die Erteilung der Niederlassung erfüllen?

  • Sie besitzen seit drei Jahren einen Aufenthaltstitel nach §§ 18a, 18b, 18d oder 18g AufenthG. 
  • Ihr Lebensunterhalt ist ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln gesichert.
  • Sie haben mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
  • Sie haben eine Beschäftigung, die Sie mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis ausüben dürfen.
  • Sie können Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. 
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. In der Regel kann dies durch den Test „Leben in Deutschland“ nachgewiesen werden.
  • Sie haben genügend Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.

Erfüllen Sie die genannten Anforderungen, dann sollten Sie am besten einen Termin bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde vereinbaren, um Ihren Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zu stellen. Bei der Ausländerbehörde erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie im Einzelnen einreichen müssen.

Beachten Sie: In einigen Fällen kann unter erleichterten Bedingungen die Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Das trifft zu, wenn Sie einer dieser Personengruppen angehören:

  • Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
  • Absolventinnen und Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung in Deutschland
  • Hochqualifizierte
  • Selbstständige

Die Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU

Wenn Sie eine Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) besitzen, können Sie auf Antrag eine Niederlassungserlaubnis nach den erleichterten Voraussetzungen des § 18c Abs. 2 AufenthG erhalten. Für Sie gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie üben seit mindestens 27 Monaten eine qualifizierte Beschäftigung aus und zahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
  • Sie können Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Wenn Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 GER nachgewiesen werden, verkürzt sich die Zeit von 27 auf 21 Monate.
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsverordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. In der Regel kann dies durch den Test „Leben in Deutschland“ nachgewiesen werden.
  • Sie können nachweisen, dass Sie über ausreichend Wohnraum verfügen.
  • Sie können nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. 

Die Niederlassungserlaubnis für Absolventinnen und Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung in Deutschland

Haben Sie Ihr Studium oder Ihre Berufsausbildung in Deutschland erfolgreich absolviert? Für Sie gelten auch Sonderbestimmungen für die Niederlassungserlaubnis:

  • Sie besitzen seit mindestens zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als „Fachkraft“ (Aufenthaltstitel nach §§ 18a, 18b oder 18d AufenthG).
  • Sie haben einen Arbeitsplatz, den Sie mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis ausüben dürfen.
  • Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
  • Sie können Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. In der Regel kann dies durch den Test „Leben in Deutschland“ nachgewiesen werden.
  • Sie können nachweisen, dass Sie über ausreichend Wohnraum verfügen.

Die Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte

In besonderen Fällen können hochqualifizierte Fachkräfte bereits von Beginn an ohne vorherigen Mindestaufenthalt eine Niederlassungserlaubnis nach § 18c Abs. 3 AufenthG erhalten.

Wenn Sie bei mehrjähriger Berufserfahrung zum Beispiel Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen oder eine Lehrperson in herausgehobener Funktion sind, können Sie sofort nach der Einreise in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Wichtig ist dabei ist, dass Sie:

  • eine akademische Ausbildung nachweisen und
  • wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass Sie sich in die Lebensverhältnisse in Deutschland integrieren können und Ihr Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe gesichert ist.

Stellen Sie am besten vor Ihrer Einreise die erforderlichen Unterlagen für die sofortige Erteilung der Niederlassungserlaubnis zusammen.

Die Niederlassungserlaubnis für Selbstständige

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit nach § 21 AufenthG sind, können Sie bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis (§ 21 Abs. 4 AufenthG) auf Antrag erhalten. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Beantragung einen gültigen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit.
  • Sie müssen die Selbstständigkeit drei Jahre betrieben haben.
  • Die gegenwärtig ausgeübte Tätigkeit lässt insbesondere auf Grund ihres Erfolgs und ihrer Dauer eine weitere nachhaltige Entwicklung der Geschäftstätigkeit erwarten.
  • Sie können nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer Familienangehörigen in Deutschland dauerhaft gesichert ist.

Gehören Sie keiner der oben genannten Einwanderergruppen an? Erfahren Sie auf der BAMF-Website, was Sie tun können, um eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland zu erhalten.

Niederlassungserlaubnis für Ehegatten von Fachkräften

Sie sind Ihrem Ehegatten (Lebenspartner) oder Ihrer Ehegattin (Lebenspartnerin) nach Deutschland nachgezogen? Nach einer bestimmten Zeit erhalten Sie eine eigenständige Niederlassungserlaubnis, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind. 

  • Ihr Ehegatte (Lebenspartner) oder Ehegattin (Lebenspartnerin) besitzt eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte nach §18c AufenthG.
  • Sie selbst besitzen seit mindestens drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie gehen einer Erwerbstätigkeit im Umfang von mindestens 20 Stunden/Woche nach und besitzen die erforderliche Erlaubnis dafür.
  • Sie und Ihr Ehegatte bzw. Ihre Ehegattin leben in ehelicher Lebensgemeinschaft.
  • Sie können Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. 
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. In der Regel kann dies durch den Test „Leben in Deutschland“ nachgewiesen werden.

Kosten

Die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis ist mit entsprechenden Gebühren verbunden, die jedoch zwischen den unterschiedlichen Tätigkeitsgruppen variieren. Die Kosten können bis zu ca. 150 € betragen und müssen bei der Antragstellung bezahlt werden. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde über den genauen Betrag. 

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

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