Ihre Chancen:

Herzlichen Glückwunsch! Mit einem abgeschlossenen Berufsabschluss und einem verbindlichen Jobangebot, haben Sie gute Chancen, in Deutschland zu arbeiten und zu leben. 

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der USA benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Einreisevisum. Sobald Sie in Deutschland sind, haben Sie 90 Tage Zeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung zu beantragen. Sie dürfen erst einer Beschäftigung nachgehen, wenn Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis haben. Voraussetzung dafür ist neben dem verbindlichen Jobangebot vor allem die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Informieren Sie sich daher schon vor Beantragung Ihres Visums beziehungsweise vor Ihrer Einreise über das Verfahren und die Möglichkeiten. Erfahren Sie dazu mehr in der Rubrik Anerkennung.

 

Ihr ausländischer Berufsabschluss wurde noch nicht anerkannt?

In diesem Fall müssen Sie zuerst Ihre Qualifikation von der zuständigen Stelle in Deutschland anerkennen lassen. Um dies zu tun, können Sie ohne Visum für drei Monate einreisen und vor Ort die Anerkennung beantragen. Nach der Anerkennung können Sie die entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Erst danach können Sie ihre Beschäftigung aufnehmen.

 

Ihr ausländischer Berufsabschluss wurde bereits als gleichwertig anerkannt?

In diesem Fall können Sie ohne Visum für drei Monate nach Deutschland einreisen und vor Ort die Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung beantragen. Danach können Sie Ihre Beschäftigung aufnehmen. Möchten Sie direkt nach der Einreise mit dem Job beginnen, ist es empfehlenswert, ein Visum zum Arbeiten für Fachkräfte vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen. 

Folgende Informationsmaterialien unterstützen Sie bei der Visumantragstellung:

Tipp: Um den Einreiseprozess zu beschleunigen, kann Ihr zukünftiger Arbeitgeber gegen eine Gebühr das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen. Informieren Sie ihn über diese Möglichkeit.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der oberen Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
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