Ihre Chancen:

Herzlichen Glückwunsch! Mit einem abgeschlossenen Berufsabschluss und einem verbindlichen Jobangebot für eine qualifizierte Beschäftigung, haben Sie gute Chancen, in Deutschland zu arbeiten und zu leben. 

  • Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der USA benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Einreisevisum. Sobald Sie in Deutschland sind, haben Sie 90 Tage Zeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung zu beantragen. Sie dürfen erst einer Beschäftigung nachgehen, wenn Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis haben. Voraussetzung dafür ist neben dem verbindlichen Jobangebot die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Erfahren Sie dazu mehr in der Rubrik Anerkennung.
  • Beachten Sie: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das Anerkennungsverfahren auch nach der Einreise nach Deutschland im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft beantragen. Informieren Sie sich über das Visum zur Anerkennungspartnerschaft.
  • Haben Sie bereits in Ihrem Beruf gearbeitet? Prüfen Sie, ob Sie auf Basis Ihrer Berufserfahrung ein Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene erhalten können. 

Folgende Informationsmaterialien unterstützen Sie bei der Visumantragstellung:

Tipp

Um den Einreiseprozess zu beschleunigen, kann Ihr zukünftiger Arbeitgeber gegen eine Gebühr das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen. Informieren Sie ihn über diese Möglichkeit.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
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