Kindernachzug
Auch Ihre Kinder können natürlich mit Ihnen in Deutschland leben. Wie sie diese zu sich holen, erfahren Sie hier.
Mit Kindern nach Deutschland einreisen
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, erhalten Ihre minderjährigen Kinder ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise ein Freizügigkeits- und Niederlassungsrecht.
Haben die Kinder die Staatsbürgerschaft eines EU- / EWR-Staates oder der Schweiz, können sie ohne Visum nach Deutschland einreisen und hier hier mit ihren Eltern leben.
Sind die Kinder Staatsangehörige eines Staates außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz, benötigen diese in der Regel ein Visum für die Einreise nach Deutschland. Wenn Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben, bekommen Ihre Kinder im Alter bis zu 16 Jahren ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Kindernachzuges (§ 32 AufenthG ).
Kindernachzug: Aufenthaltserlaubnis nach visumfreier Einreise
Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, der Republik Südkorea, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika, die zum Zweck des Familiennachzugs nach Deutschland kommen, können ohne Visum nach Deutschland einreisen und dann die erforderliche Aufenthaltserlaubnis direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Sie können auch als Alleinerziehende oder Alleinerziehender ein Visum für Ihr Kind beantragen, hierfür brauchen Sie aber das Einverständnis des zweiten sorgeberechtigten Elternteils.
Für das Visum zum Kindernachzug müssen außerdem folgende Kriterien erfüllt sein:
- Das Kind darf nicht verheiratet, geschieden oder verwitwet sein;
- Das Kind darf nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Das Visum zum Kindernachzug kann online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes oder direkt bei der deutschen Botschaft beantragt werden. Eine Auflistung aller Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland finden Sie unter Beratungs- und Anlaufstellen.
Aufenthaltstitel für Kinder ab 16 Jahren
Für Kinder ab 16 Jahren gelten spezielle Anforderungen. Diese erfahren Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft. Wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, muss es in der Regel einen eigenständigen Aufenthaltstitel beantragen.
Geburt eines Kindes in Deutschland
Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Denn in Deutschland gilt grundsätzlich das Abstammungsprinzip.
Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, können ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt erwerben, wenn ein Elternteil:
- seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
und - zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (z. B. eine Niederlassungserlaubnis oder einen Daueraufenthalt-EU) besitzt, oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Bescheinigung bzw. Aufenthaltskarte über den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland nach dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz hat.
In solchen Fällen erwerben die Kinder nach deutschem Recht neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Video: Gemeinsam mit der Familie in Deutschland leben
Weitere Informationen im Web
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Willkommen auf dem Familienportal
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Worauf Sie beim Familiennachzug achten müssen
- Bundesministerium des Innern (BMI) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ESF-Bundesprogramm „Stark im Beruf“ unterstützt Mütter mit Migrationshintergrund beim Jobeinstieg
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