Bürgerinnen und Bürger der EU, Liechtensteins, Islands, Norwegens oder der Schweiz
Sie sind herzlich willkommen, in Deutschland eine Ausbildung aufzunehmen. Für die Einreise nach Deutschland und für die Aufnahme einer Ausbildung benötigen Sie kein Visum. Wenn Sie in Deutschland wohnen wollen, müssen Sie sich bei einem Einwohnermelde- oder Bürgeramt anmelden. Wie Sie das machen, erfahren Sie hier.
Bürgerinnen und Bürger aus anderen Staaten
Sie sind herzlich willkommen, in Deutschland eine Ausbildung aufzunehmen. Dazu benötigen Sie allerdings ein Visum. Das Visum können Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung in Ihrem Land beantragen. Damit Ihr Antrag Erfolg hat, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Sie haben bereits einen Ausbildungsplatz bei einem Unternehmen in Deutschland gefunden.
- Handelt es sich um eine duale oder betriebliche Ausbildung, muss die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Ausbildungsstelle zustimmen, denn Ihre Arbeitsbedingungen im Betrieb dürfen sich von denen deutscher Auszubildender nicht unterscheiden. Dies wird in der Regel im Rahmen des Visumverfahrens geprüft.
- Ihr Lebensunterhalt muss für die Dauer des gesamten Aufenthalts gesichert sein: In der Regel müssen Sie nachweisen, dass Ihnen im Monat mindestens 903 Euro (Jahr 2024) zur Verfügung stehen. Handelt es sich um eine schulische Berufsausbildung, kann der Nachweis durch die Eröffnung eines Sperrkontos oder die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erbracht werden. Bei einer betrieblichen Berufsausbildung erhalten Sie ein Gehalt, welches als Nachweis gelten kann. Sollte Ihre künftige Ausbildungsvergütung nicht ausreichen, können Sie die Differenz kompensieren, indem Sie ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung zusätzlich vorweisen.
Ob Sie für das Visum weitere Voraussetzungen erfüllen müssen, wie z. B. Deutschkenntnisse und welche Unterlagen notwendig sind, erfahren Sie bei der deutschen Botschaft in Ihrem aktuellen Aufenthaltsland. Die Adressen der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf unserer interaktiven Weltkarte „Beratungs- und Anlaufstellen weltweit“.
Sie möchten zusätzlich zu Ihrer Ausbildung eine Nebentätigkeit in Deutschland ausüben? Sie dürfen auch 20 Stunden pro Woche in einem Job arbeiten, der nichts mit Ihrer Ausbildung zu tun hat. Wenn Sie eine Ausbildung zum Mechatroniker absolvieren, können Sie also beispielsweise in einem Restaurant arbeiten.