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Anleitung: Anabin Datenbank
Diese Anleitung erklärt Ihnen schrittweise, wie Sie die anabin-Datenbank nutzen können.
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Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse
Ihren Visumantrag verwenden. Infobox Die anabin-Datenbank, betrieben von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), bietet umfassende Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise und Hochschulen. Sie ist zurzeit nur auf Deutsch verfügbar. Anleitung zur Nutzung der anabin-Datenbank Diese Anleitung erklärt Ihnen schrittweise, wie Sie die anabin-Datenbank nutzen können. Download Drucken Erklärvideo: Hochschulabschluss über anabin vergleichen Zeugnisbewertung für ausländische [...] einem deutschen vergleichbar ist. Für diesen Nachweis haben Sie folgende Möglichkeiten: Positive Ergebnisse in der Datenbank anabin Dass Ihr ausländischer Hochschulabschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist, können Sie mit den Informationen der anabin-Datenbank nachweisen. Diese bestehen aus zwei wichtigen Einträgen: Hochschule: Ihre Hochschule sollte in anabin mit einem „H+“ bewertet sein. Dies bedeutet, dass die Hochschule in Deutschland anerkannt ist. Wenn die Hochschule mit „H+/-“ [...] ausländische Hochschulabschlüsse Ihre Hochschule oder Ihr Hochschulabschluss sind in der Datenbank anabin nicht aufgeführt oder nicht entsprechend bewertet? Dann können Sie Ihren Abschluss individuell prüfen lassen. Die Zeugnisbewertung für Hochschulabschlüsse ist ein offizielles Dokument, das Ihre ausländischen Hochschulqualifikationen beschreibt und den deutschen Bildungsabschluss nennt, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist. Sie können die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse
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Staatliche Anerkennung im Ausbildungsland
Verfahren, zu den erforderlichen Unterlagen und den Kosten finden Sie auf der Website der ZAB . Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse oder positive Ergebnisse in der Datenbank anabin Für ausländische Hochschulabschlüsse stehen Ihnen zwei Nachweismöglichkeiten zur Verfügung: Positive Ergebnisse in der anabin-Datenbank: Nachweis, dass Ihr Abschluss in Ihrem Herkunftsland staatlich anerkannt ist. Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse: Eine offizielle Bewertung Ihres Abschlusses [...] die Blaue Karte EU oder eine andere Beschäftigung als Fachkraft ). Nachweis der staatlichen Anerkennung im Herkunftsland (z. B. für die Chancenkarte: Option Punktesystem ). Infobox Wichtige Hinweise: Das DAB-Verfahren , die Zeugnisbewertung und die anabin-Bewertung sind als Nachweise geeignet, um die staatliche Anerkennung im Herkunftsland zu belegen. Für reglementierte Berufe gilt jedoch: Die Anerkennung der Qualifikation ist zwingende Voraussetzung, um in diesem Beruf arbeiten zu dürfen. Sie ist
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Sie suchen internationale Fachkräfte?
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Gewinnung und Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland.
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Voraussetzungen für eine Ausbildung
angenommen. Schritt 1: Zuständige Stelle finden: Die Adresse der für die Anerkennung Ihres Schulabschlusses zuständigen Behörde finden Sie in der deutschsprachigen Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) . Tipp: Lassen Sie sich die gesamte Website mit einem KI-Tool übersetzen. Gehen Sie auf anabin zu „Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland" . Klicken Sie auf ‚Suchen nach anderen Stellen‘. Wählen Sie unter ‚Bundesländer‘ das Bundesland aus, in dem Sie die
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Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene
Handelt es sich um einen Hochschulabschluss, können Sie die Bestätigung über die staatliche Anerkennung in dem Staat, in dem er erworben wurde, ebenfalls bei der ZAB beantragen. Alternativ können Sie auf die positive Bewertung des Abschlusses in der anabin-Datenbank zurückgreifen. Tipp Haben Sie eine Ausbildung bei einer Auslandshandelskammer (AHK) absolviert, die die Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes an eine Berufsausbildung erfüllt, wird diese auch akzeptiert. Kontaktieren Sie hierfür das
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Wer benötigt eine Anerkennung?
dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt sein: Dies gilt für das Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene und die Chancenkarte: Option Punktesystem . Für beide Nachweise genügt der Ausdruck über den positiven Eintrag in der Datenbank anabin oder eine Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der Rubrik „ Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse “. Infobox Unabhängig davon, ob Ihr Beruf reglementiert oder nicht reglementiert
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Visum zur Anerkennungspartnerschaft
Auskunft zur Berufsqualifikation oder bei Hochschulabschlüssen eine digitale Zeugnisbewertung . Diese Nachweise können Sie bei der ZAB beantragen. Alternativ können Sie bei Hochschulabschlüssen ebenfalls auf die positive Bewertung des Abschlusses in der anabin-Datenbank zurückgreifen. Konkretes Arbeitsplatzangebot: Sie haben ein konkretes Arbeitsplatzangebot eines Arbeitgebers in Deutschland. In der Regel handelt es sich um eine qualifizierte Beschäftigung . Dies bedeutet, dass für die Ausübung dieser Tätigkeit
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Blaue Karte EU
Ihnen eine andere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte . Video: Blaue Karte EU Webinar zu den Arbeitsvisa in Deutschland (auf Englisch) Jobbörse Erklärvideo: Hochschulabschluss über anabin vergleichen Visa, Studium oder Deutsch lernen? Ansprechpartner weltweit Weitere Informationen im Web Bundesagentur für Arbeit (BA) Willkommensbroschüre: Arbeitsrechtliche Informationen Auswärtiges Amt (AA) Welches Visum Sie benötigen, um nach Deutschland
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Wie funktioniert eine Anerkennungspartnerschaft?
in Service
sich dies wie folgt: Für berufliche Qualifikationen: mit der Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) . Für akademische Abschlüsse: mit einem positiven Ergebnis in der Datenbank anabin oder mithilfe einer individuellen Zeugnisbewertung (mehr Informationen dazu finden Sie hier ). Sprachkenntnisse Darüber hinaus muss die Fachkraft für die Anerkennungspartnerschaft Deutschkenntnisse, mindestens auf dem Niveau A2 ( Gemeinsamer Europäischer
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