Frau steht am Flughafen, um nach Deutschland einzureisen

Visum zur Arbeitsplatzsuche

Die Arbeitssuche vom Ausland aus erweist sich als schwierig? Erfahren Sie hier, welche Voaussetzungen Sie für das Visum zur Jobsuche erfüllen müssen.

Mit dem Visum zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 1 und 2 AufenthG verbessern Sie Ihre Möglichkeiten, Kontakte zu deutschen Arbeitgebern zu knüpfen und einen Ihrer Qualifikation passenden Job in Deutschland zu finden.

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zur Arbeitsplatzsuche erfüllt werden?

  • Sie können eine abgeschlossene berufliche oder akademische Ausbildung nachweisen.
  • Ihre Qualifikation ist in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Bildungsabschluss vergleichbar. Möchten Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten, zum Beispiel im Gesundheitsbereich, ist eine Berufsausübungserlaubnis zwingend erforderlich. Wie das Anerkennungsverfahren abläuft, erfahren Sie in der Rubrik Anerkennung.
  • Haben Sie eine Berufsausbildung, müssen Sie der angestrebten Tätigkeit entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen. In der Regel ist dabei das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich.
  • Sie können nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt für die gesamte Zeit des Aufenthaltes gesichert ist, denn einer bezahlten Beschäftigung dürfen Sie in dieser Zeit nicht nachgehen. Als Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes können Sie zum Beispiel ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung vorlegen.

Infobox

Während des Aufenthalts in Deutschland dürfen Sie bis zu zehn Stunden je Woche Probebeschäftigungen im Rahmen von Bewerbungsverfahren ausüben.

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.

Welche Perspektiven bietet das Visum zur Arbeitsplatzsuche?

Das Visum beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche kann für maximal sechs Monate ausgestellt werden.

Beachten Sie

Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche kann nicht verlängert werden. Sie können erst erneut ein Visum zu diesem Zweck beantragen, wenn Sie sich nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mindestens für dieselbe Zeitdauer im Ausland wie zuvor zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufgehalten haben.

Wenn Sie einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie gleich in Deutschland die Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen, ohne vorher auszureisen.

Auf einen Blick: Visum zur Arbeitsplatzsuche

Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Arbeitsplatzsuche erhalten können. 

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
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