Frau steht am Flughafen, um nach Deutschland einzureisen

Blaue Karte EU

Sie haben einen Hochschulabschluss und haben einen Job in Deutschland gefunden? Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie für die Blaue Karte EU erfüllen müssen.

Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen. Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“ 

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung der Blauen Karte EU erfüllt werden?

  • Sie verfügen Sie über einen deutschen oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Haben Sie keinen klassischen Hochschulabschluss? Dann müssen Sie zum Erhalt der Blauen Karte EU einen tertiären Bildungsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren nachweisen. Dieser muss in Deutschland mindestens der Stufe 6 der internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED 2011) oder der Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens entsprechen. Dazu gehören beispielsweise Fortbildungsabschlüsse als „Meisterin/Meister“ sowie Berufsabschlüsse in den Erzieherberufen. Informationen zur Gleichwertigkeit und Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse erhalten Sie in der Rubrik „Anerkennung“.
  • Sie haben bereits ein konkretes Jobangebot in einem Betrieb in Deutschland. Für dieses Jobangebot gilt:
    • Die Beschäftigungsdauer muss mindestens sechs Monate betragen. 
    • Die Arbeitsstelle muss Ihrer Qualifikation (Hochschulabschluss) angemessen sein. Ist eine Berufsausübungserlaubnis (bei den reglementierten Berufen) erforderlich, muss diese bei der Visumantragstellung vorliegen oder zugesagt sein. 
    • Mit der Arbeitsstelle in Deutschland erreichen Sie ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 45.300 Euro (im Jahr 2024).
  • Bei Beschäftigungen in Engpassberufen können Sie die Blaue Karte EU auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 41.041,80 Euro (im Jahr 2024) erzielen, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ihrer Beschäftigung zugestimmt hat. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat gibt die Gehaltsschwellen für jedes Jahr bekannt. Folgende Berufsgruppen gelten in Deutschland als Engpassberufe:  
    • Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau und im Bau sowie in der Logistik
    • Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie 
    • Führungskräfte in der Erbringung von speziellen Dienstleistungen, wie zum Beispiel in der Kinderbetreuung, im Gesundheits- oder Bildungswesen
    • Akademische Fachkräfte im MINT-Bereich
    • Akademische Fachkräfte in der Architektur, Raum- und Verkehrsplanung
    • Ärztinnen und Ärzte
    • Tierärztinnen und Tierärzte
    • Zahnärztinnen und Zahnärzte
    • Apothekerinnen und Apotheker
    • Akademische und vergleichbare Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte 
    • Lehr- und Erziehungskräfte im schulischen und außerschulischen Bereich

Eine detaillierte Übersicht der Engpassberufe für die Blaue Karte EU finden Sie hier

Infobox

Für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger gilt: Wenn der Erwerb Ihres letzten Hochschul- oder vergleichbaren Abschlusses nicht länger als drei Jahre zurückliegt, können Sie die Blaue Karte EU auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem Jobangebot ein Jahresbruttogehalt von mindestens 41.041,80 Euro (2024) erreichen. Dies gilt für einen Berufseinstieg in allen Berufsgruppen. Zudem ist im Visumverfahren die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. 

Sonderfall: Die Blaue Karte EU für IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation

Sie sind eine IT-Fachkraft oder eine Führungskraft im IT-Bereich ohne formalen Bildungsabschluss und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen ebenfalls eine Blaue Karte EU erteilt werden. 

  • Sie müssen ein konkretes Arbeitsplatzangebot als IT-Fachkraft in Deutschland nachweisen. Die Beschäftigungsdauer muss dabei mindestens sechs Monate betragen.
  • Mit der Arbeitsstelle in Deutschland erreichen Sie ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 41.041,80 Euro (im Jahr 2024).
  • Sie haben in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich gesammelt. Die Berufserfahrung muss sich auf Hochschulniveau bewegt haben und muss für die Ausübung der Beschäftigung in Deutschland erforderlich sein.

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann haben Sie Anspruch auf Erteilung einer Blauen Karte EU nach § 18g AufenthG. Informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses

Tipp

In einigen Ländern ist es möglich, die Blaue Karte EU online zu beantragen. Zum digitalen Antragsprozess finden Sie weitere Informationen auf dem Auslandsportal des Auswärtigen Amtes.

Erklärvideo: Wie bekomme ich die Blaue Karte EU?

Erfüllen Sie nicht die oben genannten Voraussetzungen für die Blaue Karte EU? Keine Panik! Sie können ein Visum zum Arbeiten für Fachkräfte mit akademischer Qualifikation nach § 18b AufenthG beantragen.

Als IT-Spezialistin oder -Spezialist ohne formalen Bildungsabschluss haben Sie, außer mit der Blauen Karte EU, eine andere Einreisemöglichkeit über die Sonderregelung für Personen mit berufspraktischen Kenntnissen.

Auf einen Blick: Blaue Karte EU

Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Blaue Karte EU erhalten können.

Welche Perspektiven bietet die Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU wird für die Dauer des Arbeitsvertrags zuzüglich dreier Monate, höchstens aber für vier Jahre, ausgestellt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Verlängerung des Aufenthaltstitels in Deutschland möglich. 

Nach 27 Monaten können Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU eine Niederlassungserlaubnis erhalten , wenn sie Deutschkenntnisse auf A1-Niveau gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen können. Wird das Sprachniveau B1 erreicht und nachgewiesen, kann die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erteilt werden.

Sie möchten gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Als Inhaberin oder Inhaber einer Blauen Karte EU ist das möglich. Was Sie dabei beachten müssen, und welche Voraussetzungen gelten, können Sie in der Rubrik „Familiennachzug“ nachlesen.

Wechsel des Arbeitsplatzes mit der Blauen Karte EU

Sie haben eine Blaue Karte EU und möchten den Arbeitgeber in Deutschland wechseln? Das ist kein Problem. Sie können Ihre neue Arbeitsstelle mit der noch gültigen Blauen Karte EU antreten. Allerdings müssen Sie die zuständige Ausländerbehörde über die neue Beschäftigung informieren, wenn Sie den Arbeitsplatz innerhalb des ersten Jahres der Beschäftigung wechseln. Die Ausländerbehörde prüft erneut, ob Sie mit dem neuen Job die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU noch erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann Ihnen eine andere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

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