Antrag stellen
Auch wenn Sie seit acht Jahren oder mehr in Deutschland leben, erfolgt die Einbürgerung nicht automatisch. Es muss immer ein schriftlicher Antrag bei der Einbürgerungsbehörde gestellt werden. Dort werden Sie auch individuell beraten und erhalten ein Antragsformular, welches Sie ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen einreichen müssen. Einen Antrag auf Einbürgerung können Personen ab dem Alter von 16 Jahren selbst stellen. Bei Kindern können die Eltern oder andere sorgeberechtigte Personen einen entsprechenden Antrag stellen.
Gebühren bezahlen
In der Regel wird bei der Antragstellung zur Einbürgerung eine Gebühr von 255 Euro fällig. Für Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, müssen je Kind 51 Euro gezahlt werden. Wird ein Kind allein eingebürgert, wird ebenfalls eine Gebühr von 255 Euro erhoben. In Ausnahmefällen kann die Einbürgerungsgebühr reduziert oder sogar ganz aufgehoben werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Antragsteller nur über ein geringes Einkommen verfügen oder mehrere Kinder mit eingebürgert werden.
Einbürgerungsurkunde
Ist Ihr Antrag geprüft und akzeptiert, erhalten Sie von der Einbürgerungsbehörde Informationen darüber, was Sie als Nächstes tun müssen. Je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben, müssen Sie sich selbst um die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit kümmern. Sie erhalten eine Einbürgerungszusicherung, die Sie beim Konsulat Ihres Herkunftsstaates vorlegen können, um die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu beantragen. Geht mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Ihre bisherige Staatsangehörigkeit automatisch verloren oder ist deren Aufgabe nicht möglich oder nicht zumutbar, sollte Ihrer Einbürgerung nichts mehr im Wege stehen. Sie erhalten eine Einbürgerungsurkunde, die Ihnen in der Regel persönlich oder im Rahmen einer Einbürgerungsfeier ausgehändigt wird. Mit dieser Urkunde wird Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen.
Wie lange es insgesamt vom Antrag bis zur Aushändigung der Urkunde dauert, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. In manchen Fällen kann es bis zu mehrere Monate dauern. Sprechen Sie am besten Ihre Einbürgerungsbehörde an!
Deutschen Personalausweis und Reisepass beantragen
Mit der Einbürgerungsurkunde können Sie sich einen deutschen Personalausweis sowie einen deutschen Reisepass beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes ausstellen lassen. Zumindest eines dieser Dokumente müssen Sie in Deutschland besitzen, um sich gegebenenfalls ausweisen zu können. Meist dauert es einige Wochen, bis Ihre Ausweisdokumente fertig und abholbereit sind.