Zuwanderung aus EU-Staaten

07.05.2019 - Zahlreiche Menschen aus anderen Teilen der Welt möchten aus verschiedenen Gründen in Deutschland leben. Aktuelle Daten vom Ausländerzentralregister (AZR) [1] zeigen, dass das Wanderungsgeschehen in Deutschland stark mit der Freizügigkeitsregelung innerhalb der Europäischen Union (EU) zusammenhängt.

Deutschland ist beliebtestes Einwanderungsland in der EU 

Im Jahr 2017 wanderten nach Schätzungen von Eurostat insgesamt 4,4 Millionen Menschen in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein. Gleichzeitig verließen 3,1 Millionen Auswanderer ein EU-Land.  Mit über 917.000 Zuzügen entfiel der größte Teil der Einwanderer auf Deutschland [2]. Damit ist die Bundesrepublik das beliebteste Zielland unter den EU-Mitgliedstaaten. Zweitbeliebtestes Einwanderungsland ist Großbritannien, gefolgt von Spanien und Frankreich. Dabei sind sowohl Personen aus anderen EU-Mitgliedstaaten eingewandert, Personen aus Drittstaaten, Rückkehrende EU-Bürger sowie Staatenlose.  Auch innerhalb der EU-Binnenmigration fällt das Ergebnis ähnlich aus. Wie das BAMF be-richtet, sind 2017 fast 635.000 EU-Bürger nach Deutschland zugezogen[3]. Damit ist Deutschland auch unter den Unionsbürgern das beliebteste Einwanderungsland. 

EU-Bürgerinnen und Bürger in Deutschland

Aktuell leben in Deutschland etwa 4,8 Millionen Personen aus einem anderen Land der Europäischen Union[4]. Den größten Anteil machen polnische Staatsangehörige aus (881.591 Personen), gefolgt von Staatsangehörigen Rumäniens (670.234), Italiens (649.875), Kroatiens (382.983) und Griechenlands (364.528).   

Auch die aktuellsten Entwicklungen zeigen, dass die Zuwanderung von Unionsbürgern bislang anhält. Im ersten Halbjahr 2018 wurden insgesamt 316.600 Zuzüge nichtdeutscher Unionsbürgern nach Deutschland registriert[5]. Dies ist ein Anstieg um 3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Liste der Top 10 EU-Herkunftsländer führt Rumänien mit 102.352 zugewanderten Personen an. Wie in der Tabelle deutlich wird, ist diese Gruppe auch in den letzten Jahren am stärksten gewachsen. Die zweitstärkste Gruppe bilden Personen aus Polen (58.571 Personen), gefolgt von Staatsangehörigen Bulgariens (32.797 Personen), Kroatiens (24.231) und Italiens (21.723). 

Als Unionsbürgerin und -bürger in Deutschland arbeiten

Im Gegensatz zu Personen aus Drittstaaten, sind Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten freizügigkeitsberechtigt. Damit können sie ohne Einschränkung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen (§2 Abs.2 FreizügG/EU).

Durch die EU-Freizügigkeit werden in der Regel die Grenzen innerhalb der EU, mit Ausnahme weniger Länder, nicht mehr kontrolliert. EU-Staatsangehörige benötigen daher kein Visum zur Einreise nach Deutschland und können sich hier niederlassen. Ab einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten in Deutschland, müssen sie jedoch nachweisen, dass sie erwerbstätig oder arbeitsuchend sind, oder über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um in Deutschland zu leben (z.B. über eine regelmäßige Rente aus einem EU-Staat). Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit bleibt das Freizügigkeitsrecht für 6 Monate unberührt und verleiht Unionsbürgern und deren Familienangehörigen während dieser Zeit ein Bleiberecht (§2 Abs.3 FreizügG/EU).

Unterstützungsangebote: Das EURES-Netzwerk

Um die Arbeitnehmerfreizügigkeitsrechte in der Praxis zu stärken, wurde das Europäische Netz der Arbeitsverwaltungen EURES (European Employment Services) gegründet. Auf dem EURES-Portal finden Arbeitsuchende aus EU-Staaten detaillierte Informationen zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen in den jeweiligen anderen Ländern. Darüber hinaus haben auch Arbeitgeber die Möglichkeit, ein eigenes Arbeitgeberprofil zu erstellen und ihre Stellen europaweit zu bewerben. So können Arbeitsuchende nach Stellenangeboten in der EURES-Datenbank für alle EWR-Länder suchen oder dort ihren Lebenslauf hinterlegen, wenn sie an einer Beschäftigung in einem anderen EWR-Land interessiert sind. Das EURES-Netzwerk hat so zum Ziel, grenzüberschreitende Bewerbungs- und Matchingprozesse auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu unterstützen. 


Quellen und Hinweise: 

[1] Das Ausländerzentralregister (AZR) ist eines der größten automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. In diesem Datenbestand werden Daten von Ausländern gespeichert, die sich längerfristig (mehr als 90 Tage) in Deutschland aufhalten.

[2] Quelle: Eurostat, März 2019: Migration and migrant population statistics - Statistics Explained (europa.eu)

[3] BAMF (2019): Freizügigkeitsmonitoring – Migration von EU-Bürgern nach Deutschland- Jahresbericht 2017: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/BerichtsreihenMigrationIntegration/Freizuegigkeitsmonitoring/freizuegigkeitsmonitoring-jahresbericht-2017.html

[4] Stichtag der Zählung ist der 30.06.2018; Quelle: Zahlen des Ausländerzentralregister zitiert in: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), 2019: Freizügigkeitsmonitoring. Migration von EU-Bürgern nach Deutschland, Bericht für das erste Halbjahr 2018, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/BerichtsreihenMigrationIntegration/Freizuegigkeitsmonitoring/freizuegigkeitsmonitoring-jahresbericht-2018.html

[5] Zahlen des Ausländerzentralregisters zitiert in: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), 2019: Freizügigkeitsmonitoring. Migration von EU-Bürgern nach Deutschland, Bericht für das erste Halbjahr 2018, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/BerichtsreihenMigrationIntegration/Freizuegigkeitsmonitoring/freizuegigkeitsmonitoring-jahresbericht-2018.html

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
Hamburger Stadtlandschaft