Verwaltungswissenschaftler/in
Landkreis Wittenberg Referenznummer: 10001-1001454350-S- Arbeitszeit: Vollzeit
- Arbeitsort: Lutherstadt Wittenberg (Sachsen-Anhalt)
- Unternehmensgröße: Zwischen 501 und 5.000
- Art des Jobangebots: Arbeitsplatz
- Art des Arbeitsvertrags: Unbefristet
- Online seit: 30.05.2025
Stellenausschreibung
Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Sachbearbeiter Verwaltungsverfahren untere Naturschutz- und Forstbehörde (m/w/d)
unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9c TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.
Was erwartet Sie?
In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.
Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eigenverantwortliches Arbeiten.
Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:
1. Führen von Verwaltungsverfahren im Aufgabengebiet der unteren Forstbehörde nach Bundes- und Landeswaldgesetz, u. a.
- Durchführen von Genehmigungsverfahren und Entscheidung über Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Entscheidungen zu Neu- und Ausbau von Waldwegen
- Erteilung Ausnahmegenehmigung für forstliche Nebennutzungen
- Erlass von Verfügungen und Anordnungen, welche Maßnahmen und Handlungen zur Gefahrenabwehr auf dem Gebiet des Forstrechts erfordern oder zur Wahrung bzw. Herstellung rechtmäßiger Zustände erforderlich sind
- Erlass der zugehörigen Kostenfestsetzungsbescheide
- Überwachung und Durchsetzung der Ge- und Verbote
- Ausweisung von Reitwegen im Wald durch Verordnung
- Ausübung der Fachaufsicht über die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Sachbearbeitern Forsthoheit
2. Führen von Verwaltungsverfahren im Aufgabenbereich der unteren Naturschutzbehörde nach dem BNatSchG und NatSchG LSA im Bereich Eingriffsregelung, Bodenabbau, Artenschutz, Gebietsschutz, Biotopschutz, Gehölzschutz, Vorkaufsrecht, u.a.
- Erteilung naturschutzrechtlicher Eingriffsgenehmigungen für Außenbereichsvorhaben in Zuständigkeit des Landkreises Wittenberg unter gleichzeitiger Durchführung des Anhörungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Verbände
- Erteilung von naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen von den Verboten des BNatSchG und NatSchG LSA einschließlich erforderlicher Benehmensherstellung
- Erteilung von Befreiungen gemäß § 67 BNatSchG von den Geboten und Verboten des BNatSchG, in einer Rechtsverordnung aufgrund des § 57 BNatSchG sowie von den Geboten und Verboten nach dem NatSchG LSA
- Erteilung von naturschutzrechtlichen Genehmigungen, Erlaubnissen und Attesten
- Kontrolle und Durchsetzung der in den Genehmigungsbescheiden festgesetzten Nebenbestimmungen
- Erlass von Verfügungen und Anordnungen, welche Maßnahmen und Handlungen zur Gefahrenabwehr auf dem Gebiet des Naturschutzrechts erfordern oder zur Wahrung bzw. Herstellung rechtmäßiger Zustände erforderlich sind
- Erlass der zugehörigen Kostenfestsetzungsbescheide
3. Abgabe von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange bei Planungs- und Genehmigungsverfahren, u. a.
- Abgabe von naturschutzrechtlichen und forstrechtlichen Stellungnahmen hinsichtlich der Ein- und Auswirkungen auf Natur und Wald einschließlich der Festlegung von Nebenbestimmungen
- Benehmensherstellung
4. Durchführung ordnungsbehördlicher Verfahren bei der Feststellung von Verstößen gegen naturschutz- und forstrechtliche Verschriften, u. a.
- Entscheidungen zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von erlassenen Verfügungen gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung
- Auswahl und Festsetzung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung der erlassenen Verfügungen
- Durchführung von Maßnahmen zur Ersatzvornahme
- Erlass der zugehörigen Kostenfestsetzungsbescheide
- Entscheidungen über Anträge zur Aussetzung der sofortigen Vollziehung
- Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Aufbereitung der Sachverhalte bis zur Abgabe an die jeweilige Vollzugsbehörde
5. Widerspruchsbearbeitung, Klageerwiderung, u. a.
- Prüfung von Widersprüchen gegen naturschutz- und forstrechtliche Verwaltungsakte
- Erlass von Abhilfe- und Rücknahmebescheiden
- Zuarbeit zu Klageerwiderungen/Klageverfahren
Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
- Hochschul-/ Fachhochschulabschluss im Bereich Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften oder
- abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II oder
- Laufbahnausbildung für den gehobenen forsttechnischen Verwaltungsdienst oder Hochschul-/Fachhochschulabschluss der Forstwissenschaften/ Forstwirtschaft verbunden mit Verwaltungsausbildung (Laufbahnbefähigung Forstdienst, Laufbahngruppe 2)
- bei internen Bewerbern, welche über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und die weiteren fachlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, ist die Durchführung einer Personalentwicklungsmaßnahme (z.B. Absolvierung eines Beschäftigtenlehrganges II oder eines auf die Aufgaben der Stelle ausgerichteten Fernstudiums) möglich
- bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss
Was erwarten wir?
- Kenntnisse fachbezogener Gesetze und Verordnungen, insbesondere BNatSchG, NatSchG LSA und dazugehörige VO und Erlasse, BWaldG, LWaldG und dazugehörige VO und Erlasse, VwVfG, VwGO, VwKostG LSA, AllGO, VwZG, SOG, BGB, UVPG, UVPG LSA, PflSchG, LJagdG mit entsprechenden Verordnungen, BBodSchV, BodSchAG LSA, FlurbG, StrG LSA, VwV-STVO
- Fachkenntnisse allgemeines Verwaltungs- und Ordnungsrecht
- Kenntnisse im Umgang mit geografischen Informationssystemen (QGIS)
- selbstständiges Handeln
- Verhandlungsgeschick
- Team- und Konfliktfähigkeit
- Kooperations- und Koordinationsfähigkeit
- Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen
- Belastbarkeit
- mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
- Führerschein der Klasse B
Was bieten wir?
- ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
- eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
- Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK)
- gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
- attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m.
- eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung
Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form.
Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Wenn Sie Bewerber außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz sind, ist die Vorlage eines unbefristeten Aufenthaltstitels und Arbeitserlaubnis erforderlich.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 19. Juni 2025 vorzugsweise elektronisch an personalamt@landkreis-wittenberg.de. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Anlagen nur im PDF-Format akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden.
Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.
Hinweis:
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet.
Lutherstadt Wittenberg, 30. Mai 2025
Unsere Stellenausschreibungen richten sich stets an alle berufsfähigen Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion und Weltanschauung etc. Die Bewerberauswahl erfolgt ausschließlich qualifikationsorientiert. Irrtümer in den Angaben und der Schreibweise vorbehalten.