Fachkraft mit Blauer Karte

Die Blaue Karte EU in Deutschland - steigende Zahlen und diverse Möglichkeiten

Blaue Karte EU: Beliebter Aufenthaltstitel bei akademischen Fachkräften 

29.01.2019 - Am 1. August 2012 wurde die Blaue Karte EU als Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus den sogenannten Drittstaaten in Deutschland eingeführt. Die rechtliche Grundlage ist §19a Aufenthaltsgesetz (AufenthG), welcher auf die Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union[1] zurückgeht. Voraussetzung für die Erteilung der Blauen Karte EU ist, dass eine Arbeitsplatzzusage für eine Beschäftigung vorliegt, mit welcher ein bestimmtes Mindestgehalt erzielt wird. Seit Inkrafttreten in Deutschland ist die Anzahl der vergebenen Blauen Karten EU von Jahr zu Jahr gestiegen. Allein im Jahr 2017 wurden insgesamt 21.727 Blaue Karten EU ausgestellt – 25 Prozent mehr als in 2016 (17.362). Dabei richtet sich die Blaue Karte EU nicht nur an qualifizierte Fachkräfte, die nach Deutschland kommen wollen, sondern auch an Personen aus Drittstaaten, die bereits in Deutschland leben. Beispielsweise können Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen, die hier erwerbstätig werden wollen, die Blaue Karte EU beantragen und damit ihren Status wechseln. In 2017 wurden rund zwei Drittel der Blauen Karten EU an Drittstaatsangehörige erteilt, die sich bereits in Deutschland befanden. Gegenwärtig kommen rund 24 Prozent der Inhaber der Blauen Karte EU aus Indien[2]. Weitere wichtige Herkunftsländer sind China, Russland, Ukraine, Türkei und die USA. 

Deutschland ist im EU-Vergleich Spitzenreiter bei der Vergabe der blauen Karte EU, denn 84 Prozent aller Erteilungen entfielen auf die Bundesrepublik[3]. Zum einen gibt es hier keine anderweitigen nationalen Einwanderungsprogramme, die der blauen Karte EU Konkurrenz machen könnte, zum anderen punktet Deutschland mit einem prosperierenden Arbeitsmarkt sowie mit abgesenkten Einkommensgrenzen für Mangelberufe[4]. 

So funktioniert die Blaue Karte EU in Deutschland

Die Blaue Karte EU richtet sich an Drittstaatsangehörige mit einer bestimmten Qualifikation, die zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach Deutschland zuwandern. Voraussetzungen für den Erhalt einer „Blauen Karte EU“ sind:

  • ein deutscher Hochschulabschluss oder ein ausländischer Hochschulabschluss, der in Deutschland anerkannt bzw. mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist und
  • ein der Qualifikation entsprechender Arbeitsplatz in Deutschland mit einem jährlichen Bruttogehalt von mindestens 53.600 Euro (Angaben für das Jahr 2019).

Akademische Fachkräfte aus den von Engpässen betroffenen Bereichen wie Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik sowie Ärztinnen und Ärzte können bereits dann eine Blaue Karte EU erhalten, wenn sie genauso viel verdienen wie vergleichbare inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Gehaltsgrenze liegt hier aktuell bei mindestens 41.808 Euro brutto (im Jahr 2019). In diesem Fall muss jedoch die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Beschäftigung zustimmen. Diese Zustimmung entfällt, wenn der Hochschulabschluss in Deutschland erworben wurde.

Die Blaue Karte EU wird zunächst für einen begrenzten Zeitraum von maximal vier Jahren ausgestellt. Beträgt die Laufzeit des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre, so richtet sich die Gültigkeit der Blauen Karte EU nach der Dauer des Arbeitsvertrages plus drei Monate. Nach Ablauf kann die Blaue Karte EU unter bestimmten Voraussetzungen verlängert oder in eine Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden, womit ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland möglich ist.

Blaue Karte EU bietet langfristige Perspektiven

Die Blaue Karte EU soll die dauerhafte Zuwanderung von hochqualifizierten Drittstaatangehörigen, vor allem in den Engpassberufen, fördern und erleichtern. Die Vergabekriterien sind klar definiert und können sowohl von Einwanderungsinteressierten als auch von Arbeitgebern gleichermaßen nachvollzogen werden. So bietet die Blaue Karte EU Planungssicherheit und Rechtsanspruch für beide Seiten[5]. 

Einer der Vorteile der Blauen Karte EU ist, dass deren Inhaber deutlich früher als andere Zuwanderergruppen eine dauerhafte Perspektive in Deutschland erhalten. Bereits nach 33 Monaten haben sie die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen, wenn in dieser Zeit eine qualifizierte Beschäftigung ausgeübt wurde. Bei Deutschkenntnissen, die mindestens dem B1-Niveau entsprechen, ist dieser Schritt bereits nach 21 Monaten möglich. Allein im Jahr 2017 wurden gut 11.000 Niederlassungserlaubnisse ausgestellt. Der überwiegende Anteil dieser Niederlassungserlaubnisse entfällt auf 7.809 frühere Inhaber einer Blauen Karte EU.

Auch der Familiennachzug wird für Blaue Karte-Inhaber erleichtert. Zuziehende Ehegatten erhalten beispielsweise einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, ohne Deutschkenntnisse nachweisen zu müssen. Zudem haben sie sofort uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. 
 


Quellen und Hinweise 

[1]Richtlinie 2009/50/EG über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung: EUR-Lex - 32009L0050 - EN - EUR-Lex (europa.eu) (15.10.2018)

[2] Insgesamt waren zum Stichtag am 31. März 2018 43.178 Drittstaatsangehörige mit einer Blauen Karte EU in Deutschland aufhältig. Quelle: Bamf/ Wanderungsmonitoring, 2018. 

[3] BAMF / Eurostat 2018: https://www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/BlaueKarteEU/blauekarteeu-node.html

[4] Ifo Schnelldienst 6/2018.

[5] BAMF

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