Ihre Chancen:

Sie haben in Deutschland ein Hochschulstudium absolviert und möchten im Anschluss ein Unternehmen gründen, das im Zusammenhang mit Ihren im Studium erworbenen Kenntnissen steht? Hierfür müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen. 

Sie müssen dafür unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie können Ihren Lebensunterhalt sichern.
  • Falls Sie älter als 45 Jahre sind, können Sie eine angemessene Altersvorsorge nachweisen.

Sie befinden sich im Ausland und möchten in Deutschland ein Unternehmen gründen?

Um in Deutschland ein Unternehmen zu gründen beziehungsweise eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, müssen Sie ein Visum zur Selbstständigkeit beantragen. Am besten informieren Sie sich vor der Visumantragstellung bei der deutschen Botschaft beziehungsweise dem Konsulat in Ihrem Wohnsitzland, welche Unterlagen Sie benötigen. 

Folgende Informationsmaterialien unterstützen Sie bei der Visumantragstellung:

Sie benötigen weitere Informationen und Beratung? 

  • In der Rubrik „Studium“ erfahren Sie mehr über die Option der Selbstständigkeit nach dem Abschluss.
  • Darüber hinaus gibt es einige Angebote, die Sie auf Ihrem Weg in die Existenzgründung beraten. Erfahren Sie mehr in der Rubrik „Gründungsberatung“.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
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