Ihre Chancen:

Sie haben in Deutschland ein Hochschulstudium absolviert und möchten im Anschluss ein Unternehmen gründen, das nicht im Zusammenhang mit Ihren im Studium erworbenen Kenntnissen steht? Hierfür müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen. 

Sie befinden sich im Ausland und möchten in Deutschland ein Unternehmen gründen?

Um in Deutschland ein Unternehmen zu gründen beziehungsweise eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, müssen Sie ein Visum zur Selbstständigkeit beantragen. Am besten informieren Sie sich vor der Visumantragstellung bei der deutschen Botschaft beziehungsweise dem Konsulat in Ihrem Wohnsitzland, welche Unterlagen Sie benötigen. 

Folgende Informationsmaterialien unterstützen Sie bei der Visumantragstellung:

Müssen neben den Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis weitere Bedingungen erfüllt werden?

In einigen Berufen gibt es Zugangsvoraussetzungen. Wenn Sie sich in einem solchen Beruf selbstständig machen möchten, müssen Sie zum Beispiel bestimmte fachliche Kenntnisse oder die Anerkennung Ihres Abschlusses nachweisen. Mehr zu den Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Berufe erfahren Sie in der Rubrik „Existenzgründung“.

Fragen zum Thema „Selbstständigkeit in Deutschland“: 

  • Erfahren Sie in der Rubrik „Gründungsberatung“, welche speziellen Beratungs- und Informationsangebote es für Sie gibt.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
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