Ihre Chancen:

Um in Deutschland ein Unternehmen zu gründen beziehungsweise eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, müssen Sie ein Visum zur Selbstständigkeit beantragen. Am besten informieren Sie sich vor der Visumantragstellung bei der deutschen Botschaft beziehungsweise dem Konsulat in Ihrem Wohnsitzland, welche Unterlagen Sie benötigen.

Folgende Informationsmaterialien unterstützen Sie bei der Visumantragstellung:

Sie sind Staatsangehöriger von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland oder den USA? Dann benötigen Sie für Ihre Einreise nach Deutschland kein Einreisevisum. Sobald Sie in Deutschland sind, beantragen Sie vor Ort innerhalb von 90 Tagen den entsprechenden Aufenthaltstitel. Erst danach dürfen Sie Ihrer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Müssen neben den Voraussetzungen für das Visum weitere Bedingungen erfüllt werden?

In einigen Berufen gibt es Zugangsvoraussetzungen. Wenn Sie sich in einem solchen Beruf selbstständig machen möchten, müssen Sie zum Beispiel bestimmte fachliche Kenntnisse oder die Anerkennung Ihres Abschlusses nachweisen. Mehr zu den Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Berufe erfahren Sie in der Rubrik „Existenzgründung“.

Fragen zum Thema „Selbstständigkeit in Deutschland“: 

  • Erfahren Sie in der Rubrik „Gründungsberatung“, welche speziellen Beratungs- und Informationsangebote es für Sie gibt.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
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