Internationale Fachkräfte installieren Solarmodule

Visum bei freien Berufen

Sie wollen sich in einem freien Beruf selbstständig machen? Hierzu benötigen Sie einen Aufenthaltstitel und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

In Deutschland gibt es zwei Arten der Existenzgründung: in freien Berufen oder als Gewerbegründung. Was für Sie die richtige Art ist, erfahren Sie im Artikel „Gründungsarten“.

Wenn Sie sich in einem freien Beruf selbstständig machen möchten und bereits in Deutschland sind, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine „Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit“. Sie erhalten die Erlaubnis, wenn Sie die Finanzierung Ihres Vorhabens nachweisen, Ihren Lebensunterhalt selber sichern können und, wenn erforderlich, eine Erlaubnis zur Ausübung dieses Berufs haben. Falls Sie älter als 45 Jahre alt sind, brauchen Sie außerdem eine ausreichende Altersvorsorge.

Für selbstständige Künstlerinnen und Künstler gelten besondere Regeln. Weitere Informationen erfahren Sie in der Rubrik „Sonderregelung für Künstler“.

Beratungsstellen helfen Ihnen bei der Frage, ob Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.

Dauer des Aufenthaltstitels

Wenn Ihre Geschäftsidee erfolgreich ist und Sie mit Ihrer beruflichen Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie finanzieren können, können Sie Ihren zunächst auf längstens drei Jahre befristeten Aufenthaltstitel verlängern lassen. Nach fünf Jahren können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, die Sie zu einem zeitlich unbefristeten Aufenthalt in Deutschland berechtigt.

Gebühren

Wenn Sie ein Visum, eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis beantragen oder verlängern möchten, müssen Sie in der Regel Gebühren zahlen. Wie hoch diese Gebühren sind, hängt von dem Ort, der Dauer und dem Zweck Ihres Aufenthalts ab.

Für eine Aufenthaltserlaubnis erheben die Behörden maximal 100 Euro Gebühren, für eine Niederlassungserlaubnis höchstens 147 Euro. Die Kosten für ein Visum sind grundsätzlich auf 80 Euro begrenzt. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung, mit welchen Kosten Sie in Ihrem Fall rechnen müssen!

Unterlagen

Für den Antrag auf einen Aufenthaltstitel müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen mitbringen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Pass
  • Businessplan
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Bei Forscherinnen und Forschern sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern: bisheriger Arbeitsvertrag
  • Bei Absolventinnen und Absolventen einer deutschen Hochschule: Nachweis des Hochschulabschlusses
  • Bei Personen über 45 Jahren: Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge

Am besten reichen Sie außerdem Unterlagen zu folgenden Themen ein:

  • Ihre Referenzen
  • Ihre unternehmerischen Erfahrungen

Beachten Sie

Diese Liste ist nicht vollständig oder allgemeingültig, da sich die vorzulegenden Unterlagen immer aus den Besonderheiten des Einzelfalles ergeben. Am besten, Sie erkundigen sich vorab bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beziehungsweise Ausländerbehörde, die dafür in der Regel Merkblätter zur Verfügung stellt. Dort erfahren Sie auch, welche Anforderungen Sie bei dem Krankenversicherungsnachweis erfüllen müssen. Ob Ihre Altersvorsorge „angemessen“ ist, erfahren Sie ebenfalls bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beziehungsweise Ausländerbehörde.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
Hamburger Stadtlandschaft