Brauche ich Deutschkenntnisse?
Im Alltag in Deutschland werden Sie besser zurechtkommen, wenn Sie Deutsch lernen. Erfahren Sie hier, weshalb deutsche Sprachkenntnisse wichtig sind.
Deutsch lernen gehört zu den wichtigsten Schritten, mit denen Sie sich auf Ihr Leben in Deutschland vorbereiten können. So können Sie sich schneller einleben und neue Freundschaften knüpfen.
Für bestimmte Zwecke, wie z. B. Arbeit oder Studium kann es sogar notwendig sein, dass Sie bestimmte Deutschkenntnisse nachweisen. Häufig ist auch der Nachweis bestimmter Deutschkenntnisse für die Beantragung eines Visums notwendig.
Deutschkenntnisse für bestimmte Berufe
Gesundheitsberufe: Wenn Sie in Deutschland in einem Gesundheitsberuf, z. B. als Pflegekraft oder Ärztin oder Arzt eine Tätigkeit aufnehmen wollen, sind Deutschkenntnisse notwendig. Gefordert wird, je nach Bundesland, das Niveau B1 oder B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Reglementierte Berufe: Wenn Sie in Deutschland einen reglementierten Beruf ausüben wollen, z. B. als Lehrer oder Rechtsanwalt, ist eine Anerkennung zwingend erforderlich. Für diese und viele andere reglementierte Berufe sind außerdem Deutschkenntnisse notwendig. Weiterführende Informationen zum Anerkennungsverfahren und Sprachnachweise können Sie bei Anerkennung in Deutschland (Externer Link) nachlesen und des Weiteren können Sie sich persönlich beraten lassen bei der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) (Externer Link) .
Deutsch für Studium und Ausbildung
Studium: Bewerben Sie sich für einen deutschsprachigen Studiengang in Deutschland, müssen Sie die von der Universität gefragten Sprachkenntnisse nachweisen.
Ausbildung: Auch angehende Auszubildende müssen in der Regel ausreichend Deutsch können, um ihre Ausbildung in Deutschland zu starten. Weitere Informationen hierzu können Sie in der Rubrik „Studieren“ oder in der Rubrik „Ausbildung“ nachlesen.
Deutschkenntnisse als Voraussetzung für den Erhalt eines Visums
Für die Beantragung eines Visums kann ein bestimmter Nachweis an Deutschkenntnissen notwendig sein. Sie brauchen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 für die Erteilung des Visums zur Ausbildungsplatzsuche. Deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 werden für die Erteilung des Visums zum Absolvieren einer Berufsausbildung gefordert. Für ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird in der Regel mindestens ein A2-Niveau verlangt.
Achten Sie darauf, nur Sprachkursangebote anzunehmen, nach deren Abschluss Sie ein Sprachzertifikat nach den Standards der sogenannten ALTE zertifizierten Prüfungsanbieter erhalten. Sprachzeugnisse anderer Aussteller werden im Visumverfahren nicht anerkannt. Diese folgenden Anbieter sind derzeit – unabhängig vom Prüfungsort – zulässig:
- Goethe-Institut e.V.
- telc GmbH
- Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD)
- TestDaF-Institut e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum; Sprachprüfungsniveau erst ab Stufe „B2“ GER)
- ECL Prüfungszentrum (Prüfung erfolgt durch AFU GmbH)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
- Für internationale Studierende und Studienbewerber in Deutschland: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an einer deutschen Hochschule
Lesen Sie in der Rubrik Visum & Aufenthalt mehr zu den Voraussetzungen der jeweiligen Visa-Arten.
Erforderliche Deutschkenntnisse je nach Visumsart
| Visumsart | Sprachanforderungen gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) |
| Visum zum Arbeiten für Fachkräfte | keine gesetzliche Vorgabe |
| Blaue Karte EU | keine gesetzliche Vorgabe |
| Chancenkarte (Punktesystem) | Deutschkenntnisse mind. auf Niveau A1 oder Englischkenntnisse mind. auf Niveau B2 |
| Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen | Deutschkenntnisse mind. auf Niveau A2 |
| Visum zur Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft | Deutschkenntnisse mind. auf Niveau A2 |
| Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene (inkl. IT-Spezialisten) | keine gesetzliche Vorgabe |
| Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung | Deutschkenntnisse mind. auf Niveau B1 |
| Visum zur Suche eines Ausbildungsplatzes | Deutschkenntnisse mind. auf Niveau B1 |
| Visum zur Selbstständigkeit | keine gesetzliche Vorgabe |
| Visum zum Studieren | In der Regel Deutschkenntnisse auf Niveau B2 (abhängig vom Studiengang) |
| Visum zur Studienplatzsuche | Sprachanforderung des angestrebten Studiums |
| Visum zum Forschen | keine gesetzliche Vorgabe |
| Visum zum Spracherwerb | keine gesetzliche Vorgabe |
| Visum zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums EU | keine gesetzliche Vorgabe |
Bitte beachten: Die oben genannten Angaben zu Sprachanforderungen beruhen auf den gesetzlichen Vorgaben im AufenthG. Im Rahmen eines ggf. erforderlichen Anerkennungsverfahrens oder des Prüfverfahrens bei den Auslandsvertretungen können andere Sprachanforderungen gelten.
Mit Deutschkenntnissen besser im Job ankommen
Selbst wenn Sie zur Aufnahme einer Arbeitsstelle keine Deutschkenntnisse nachweisen müssen, zeigen im Vorfeld erworbene Deutschkenntnisse Ihr Engagement. Da im Arbeitsumfeld oft anders gesprochen wird als im Alltag, werden Sie schneller in solchen Situationen zurechtkommen, wenn Sie für sprachliche und kulturelle Unterschiede sensibilisiert sind und spezielle Fachbegriffe kennen. Eine gute Vorbereitung für den beruflichen Alltag sind die Berufssprachkurse (Externer Link) .
Deutsch für den Erhalt einer Chancenkarte
Für die Chancenkarte müssen Sie in der Regel Sprachkenntnisse nachweisen. Entweder Sie verfügen über deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) oder über englische Sprachkenntnisse auf Niveau B2 des GER. Ein Nachweis über Sprachkenntnisse ist nicht notwendig, wenn Sie bereits einen in Deutschland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben.
Unabhängig von diesen gesetzlichen Anforderungen erhöhen gute Deutschkenntnisse Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland deutlich. Viele Arbeitgeber erwarten von Bewerberinnern und Bewerbern gute Sprachkenntnisse. Genauere Informationen finden Sie in der Rubrik „Chancenkarte zur Jobsuche“ sowie unter „Fragen und Antworten zur Chancenkarte“.
Deutsch für Ehegatten
Deutsch für Ehegatten: Deutschkenntnisse sind wichtig, um sich schnell in das Berufsleben und die Gesellschaft zu integrieren. Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner wird sich in Deutschland bestimmt am wohlsten fühlen, wenn alle etwas Deutsch sprechen. Für den Visumsantrag zum Ehegatten- und Kindernachzug ist allerdings kein Sprachnachweis erforderlich, wenn Sie selbst einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen:
- Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG)
- ICT-Karte und mobile ICT-Karte (§§19, 19a AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte (§ 18a AufenthG oder § 18b AufenthG)
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte Fachkräfte (§18c Abs. 3 AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung und mobile Forscher (§§ 18d, 18f AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis für sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte (§ 19c AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG)
Wie werden die Deutschkenntnisse gemessen?
Bei der Bewertung Ihrer Deutschkenntnisse orientiert man sich meistens am sogenannten Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Der GER unterscheidet sechs Sprachkompetenzstufen, welche beschreiben, was Fremdsprachenlernende auf den einzelnen Stufen ausdrücken und verstehen können.
Wie kann ich meine Deutschkenntnisse nachweisen?
Wenn Sie für Ihren Visumantrag Sprachkenntnisse nachweisen müssen, benötigen Sie in der Regel ein offizielles Sprachzertifikat einer anerkannten Institution. Zu den bekanntesten Anbietern gehören das Goethe-Institut (Externer Link) und telc (Externer Link) . Diese Zertifikate entsprechen den Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), wie z. B. A1, B1 oder C1 – je nachdem, welche Anforderungen für Ihr Visum gelten.
Ein hilfreiches Angebot ist auch „Deine Deutschprüfung (Externer Link) “ von der Deutschen Welle. Dort finden Sie umfassende Informationen zu verschiedenen Prüfungen für Deutschlernende, die ihre Sprachkenntnisse offiziell nachweisen möchten.
Weitere Informationen im Web
- Goethe-Institut Warum Deutsch lernen?
- Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Informationen über Sprachkurse, Sprachtests und Einstufungstests
- telc gGmbH Sprachprüfungen und Zertifikate
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