
Zeitarbeit/Leiharbeit
Bei einem Zeitarbeitsvertrag schließt man als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma ab, die ihn – in der Regel für einen begrenzten Zeitraum – an ein Unternehmen überlässt, das Personal benötigt. Man spricht daher auch von Leiharbeit. Zeitarbeit soll besonders für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger oder -rückkehrerinnen und rückkehrer geeignet sein. Der Arbeitnehmer kann dank niedrigerer Einstellungshürden Berufserfahrung und Qualifikationen erwerben und sich auf dem Arbeitsmarkt etablieren.
