Arbeitnehmer bietet professionelle Hilfe per Telefon an

Glossar

In unserem Glossar finden Sie eine Liste mit wichtigen Begriffen rund um das Thema Arbeiten und Leben in Deutschland.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich nach § 81a AufenthG und ermöglicht eine schnellere Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten. Das Verfahren lässt sich mittels Vollmacht der Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland durch den Arbeitgeber einleiten. Zu Beginn des Verfahrens fällt eine Gebühr von 411 Euro an, die vom antragstellenden Arbeitgeber zu tragen sind.

Thema: Arbeiten, Visum

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