
Auf einen Blick: Visum zur Selbstständigkeit
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Selbständigkeit erhalten können.
Sie wollen in Deutschland ein Unternehmen gründen? Erhalten Sie hier die notwendigen Informationen für Ihren Visumantrag.
Mit einem Visum zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit können Sie in Deutschland Ihr Gründungsvorhaben verwirklichen. Je nachdem, ob Sie planen, gewerbetreibend oder freiberuflich tätig zu werden, gelten unterschiedliche Bedingungen.
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?.
Falls Sie ein Gewerbe gründen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit nach § 21 Abs. 1 AufenthG erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Wenn Sie sich in einem freien Beruf selbstständig machen möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit nach § 21 Abs. 5 AufenthG zu erhalten. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Das Visum beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis zur Selbstständigkeit wird zunächst für bis zu drei Jahre erteilt. Wenn Ihre Geschäftsidee erfolgreich ist und Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie finanzieren können, kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.
Bei einer Gewerbegründung ist es schon nach drei Jahren möglich, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen.
Wie Sie Ihre Geschäftsidee in Deutschland verwirklichen können, erfahren Sie in der Rubrik Existenzgründung.
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Selbständigkeit erhalten können.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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