Interview mit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen

Stand: 23.03.2021

In ganz Deutschland führen verschiedene Institutionen und Behörden Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen durch. Eine von ihnen ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). In einem Kurzgespräch berichtet Frau Elisabeth Sonnenschein, stellvertretende Abteilungsleiterin, über die Aufgabe der ZAB.

Für die Arbeitsaufnahme in Deutschland benötigen Fachkräfte in der Regel eine volle Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikationen. Welche Rolle spielt die ZAB im Anerkennungsverfahren?

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist das Kompetenzzentrum der Länder für die Anerkennung ausländischer Zeugnisse und Qualifikationen und spielt somit eine wichtige Rolle im Anerkennungsverfahren. In der ZAB arbeiten derzeit ca. 150 Personen, die mehr als 40 Sprachen sprechen. Sie

  • sammeln Informationen über die ausländischen Bildungssysteme, werten sie aus und veröffentlichen sie in der Datenbank anabin
  • beantworten Fragen von Privatpersonen zur Anerkennung in Deutschland, unter einer zentralen Telefonnummer (+49-228-501-664) oder per Mail (zabservice(at)kmk.org);
  • stellen auf Antrag von Privatpersonen Zeugnisbewertungen für ausländische Hochschulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbescheide für ausländische schulische Berufsabschlüsse aus;
  • schreiben für Anerkennungsstellen auf deren Wunsch Stellungnahmen zu ausländischen Qualifikationen.

Welche Zielgruppen sprechen Sie mit Ihren Dienstleistungen an?

Die ZAB spricht mit ihren Dienstleistungen und Produkten sowohl Privatpersonen als auch Anerkennungsstellen an. Privatpersonen können online für ihre Hochschulabschlüsse aus allen Herkunftsstaaten der Welt eine Zeugnisbewertung beantragen. Diese offizielle Bescheinigung erleichtert Arbeitgeber/innen die Einschätzung eines ausländischen Abschlusses, da nicht für jeden Beruf eine staatliche Anerkennung erforderlich ist. Für die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen und Saarland stellt die ZAB Gleichwertigkeitsbescheide aus. Das bedeutet, dass Privatpersonen, die in einem dieser Länder berufstätig werden wollen, einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung Ihres Berufsabschlusses stellen können. Dabei muss der Berufsabschluss einem deutschen nicht reglementierten landesrechtlich geregelten Beruf entsprechen. Die Anerkennungsstellen der Länder können bei Bedarf ein Gutachten beantragen, das eine ausländische Qualifikation mit einer deutschen Qualifikation im Einzelfall vergleicht.

Info-Box: Datenbank anabin

Mit der Datenbank anabin bietet die ZAB ein Wissensmanagementsystem an. Hier können Privatpersonen und Anerkennungsstellen feststellen,

- ob die ausländische Hochschule in Deutschland anerkannt ist,
- wie ein ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland bewertet wird.

In der Datenbank finden sich Informationen zu 32.000 Institutionen, rund 29.000 Hochschulabschlüssen und rund 1.700 Schulabschlüssen mit Hochschulzugang aus rund 180 Herkunftsstaaten.

Für welche Berufe sind die meisten Anträge zur Gleichwertigkeitsprüfung und aus welchen Ausbildungsstaaten kommen sie?

Die statistische Erfassung der beruflichen Anerkennung für 2020 läuft gerade, es liegen also bisher nur Zahlen für 2019 vor. Das Statistische Bundesamt meldet für die Anerkennung nicht reglementierter landesrechtlich geregelter Berufe als Spitzenreiter die Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin und den Staatlich geprüften kaufmännischen Assistenten. Danach kommen die Staatlich geprüfte elektrotechnische Assistentin und der Staatlich geprüfte elektrotechnische Assistent sowie die Staatlich geprüfte informationstechnische Assistentin und der Staatlich geprüfte informationstechnische Assistent.

Die häufigsten Herkunftsstaaten für die Anerkennung der nicht reglementierten landesrechtlich geregelten Berufe sind Syrien, Polen und die Russische Föderation.

Wie stellt man einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung bei der ZAB und was kostet das?

Informationen zum Gleichwertigkeitsbescheid findet man auf der Homepage der ZAB unter www.kmk.org/gleichwertigkeitsbescheide. Den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung stellt man mit dem dort eingestellten Antragsformular. Dieses muss ausgefüllt und unterschrieben und anschließend mit den ausländischen Zeugnissen und allen weiteren nötigen Unterlagen, z.B. Passkopie, per Post an die ZAB geschickt werden.

Die Gebühr für einen Gleichwertigkeitsbescheid beträgt 485 Euro. Normalerweise muss sie selbst bezahlt werden. Es gibt aber Möglichkeiten, eine Förderung zu erhalten, z.B. einen Anerkennungszuschuss oder die Arbeitsagentur übernimmt die Gebühren.

Wie ist die Zusammenarbeit mit anderen Anerkennungsstellen in den Bundesländern?

Seit vielen Jahrzehnten arbeitet die ZAB bewährt und verlässlich mit den Anerkennungsstellen zusammen. Als Kompetenzzentrum der Länder für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen leistet sie einen Beitrag dafür, dass die Anerkennungsverfahren in den 16 Ländern einheitlich, transparent und qualitätsgesichert durchgeführt werden können. Mit ihrem Wissen über die ausländischen Bildungssysteme unterstützt die ZAB die Anerkennungsstellen insbesondere dann, wenn zur Bewertung einer Qualifikation besonderes Expertenwissen über ein Bildungssystem oder ein konkretes Zeugnis benötigt wird.

Wir bedanken uns für das Interview! 

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