Für welche Berufe sind die meisten Anträge zur Gleichwertigkeitsprüfung und aus welchen Ausbildungsstaaten kommen sie?
Die statistische Erfassung der beruflichen Anerkennung für 2020 läuft gerade, es liegen also bisher nur Zahlen für 2019 vor. Das Statistische Bundesamt meldet für die Anerkennung nicht reglementierter landesrechtlich geregelter Berufe als Spitzenreiter die Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin und den Staatlich geprüften kaufmännischen Assistenten. Danach kommen die Staatlich geprüfte elektrotechnische Assistentin und der Staatlich geprüfte elektrotechnische Assistent sowie die Staatlich geprüfte informationstechnische Assistentin und der Staatlich geprüfte informationstechnische Assistent.
Die häufigsten Herkunftsstaaten für die Anerkennung der nicht reglementierten landesrechtlich geregelten Berufe sind Syrien, Polen und die Russische Föderation.
Wie stellt man einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung bei der ZAB und was kostet das?
Informationen zum Gleichwertigkeitsbescheid findet man auf der Homepage der ZAB unter www.kmk.org/gleichwertigkeitsbescheide . Den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung stellt man mit dem dort eingestellten Antragsformular. Dieses muss ausgefüllt und unterschrieben und anschließend mit den ausländischen Zeugnissen und allen weiteren nötigen Unterlagen, z.B. Passkopie, per Post an die ZAB geschickt werden.
Die Gebühr für einen Gleichwertigkeitsbescheid beträgt 485 Euro. Normalerweise muss sie selbst bezahlt werden. Es gibt aber Möglichkeiten, eine Förderung zu erhalten, z.B. einen Anerkennungszuschuss oder die Arbeitsagentur übernimmt die Gebühren.
Wie ist die Zusammenarbeit mit anderen Anerkennungsstellen in den Bundesländern?
Seit vielen Jahrzehnten arbeitet die ZAB bewährt und verlässlich mit den Anerkennungsstellen zusammen. Als Kompetenzzentrum der Länder für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen leistet sie einen Beitrag dafür, dass die Anerkennungsverfahren in den 16 Ländern einheitlich, transparent und qualitätsgesichert durchgeführt werden können. Mit ihrem Wissen über die ausländischen Bildungssysteme unterstützt die ZAB die Anerkennungsstellen insbesondere dann, wenn zur Bewertung einer Qualifikation besonderes Expertenwissen über ein Bildungssystem oder ein konkretes Zeugnis benötigt wird.
Wir bedanken uns für das Interview!