Die neue Chancenkarte – was muss ich wissen?

Stand: 01.06.2024

Asphalt mit einem weißen Pfeil nach oben, einer Deutschlandflagge und zwei Füßen in Schuhen
© stadtratte

Was ist die Chancenkarte?

Der Begriff „Chancenkarte“ bezieht sich auf den § 20a des Aufenthaltsgesetzes. Es handelt sich dabei um einen Aufenthaltstitel zur Jobsuche in Deutschland. Er löst das bisherige Visum zur Arbeitsplatzsuche ab. 

An wen richtet sich die Chancenkarte?

Die Chancenkarte richtet sich an jobsuchende Personen, die nicht Staatsangehörige der EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz sind (sogenannte Drittstaatsangehörige), und die entweder einen Uni- oder Berufsabschluss erworben haben.1 Sie bietet den Jobsuchenden die Möglichkeit, in Deutschland Kontakte zu Arbeitgebern zu knüpfen und eine qualifizierte Beschäftigung, eine Ausbildungsstelle oder eine Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung zu finden sowie sich in Deutschland selbstständig zu machen. 

Welches Potential bietet die Chancenkarte?

  • Ein persönliches Kennenlernen zwischen Arbeitgebern und internationalen Fachkräften ist möglich.
  • Solange sich Fachkräfte mit der Chancenkarte noch auf der Suche nach einer Erwerbstätigkeit befinden, sind Nebenbeschäftigungen von bis zu 20 h/Woche sowie Probebeschäftigungen im Zusammenhang mit der angestrebten Tätigkeit2 (pro Arbeitgeber maximal zwei Wochen) erlaubt.
  • Der Wechsel von der Chancenkarte in einen anderen Aufenthaltstitel kann direkt in Deutschland erfolgen. Details zu den Perspektiven erfahren Sie in der Rubrik „Chancenkarte zur Jobsuche“.
  • Das Ankommen kann erleichtert werden, da die Fachkraft sich bereits vor Arbeitsbeginn in Deutschland befindet und bspw. vor Ort eine SIM-Karte organisieren, den Wohnsitz anmelden und ein Bankkonto eröffnen kann.

Wie lange ist die Chancenkarte gültig?

Im Unterschied zum bisherigen Visum zur Arbeitsplatzsuche (sechs Monate) wird die „Such-Chancenkarte“ für maximal zwölf Monate erteilt. Die „Folge-Chancenkarte“ kann im Anschluss an den Suchtitel für maximal zwei Jahre erteilt werden, wenn die Fachkraft eine qualifizierte Beschäftigung gefunden hat, aber die Voraussetzungen für eine anderen entsprechenden Aufenthaltstitel nicht erfüllt werden.

Zugang zur Chancenkarte

Abhängig von den Voraussetzungen der Jobsuchenden gibt es zwei Optionen für die Chancenkarte.

Die zwei Zugangswege sind:

  1. Direkter Weg über die Einstufung als Fachkraft
    Personen mit einer ausländischen, in Deutschland voll anerkannten, Qualifikation (also einem Hochschul- oder Berufsabschluss, dem deutsche Behörden die Gleichwertigkeit bzw. Vergleichbarkeit mit einem deutschen Abschluss bescheinigt haben) werden als Fachkräfte eingestuft. Auch Personen aus dem Ausland, die ein Studium oder eine Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, sind Fachkräfte. Sie haben einen direkten Zugang zur Chancenkarte und durchlaufen nicht das Punktesystem. Um sich über die Anerkennung zu informieren, besuchen Sie die Rubrik „Anerkennung“.

  2. Zugang über das Punktesystem
    Für alle anderen Jobsuchenden gilt: es müssen zunächst einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden.
    Grundvoraussetzung 1: Ein ausländischer Hochschul- oder Berufsabschluss, der im Land des Erwerbs staatlich anerkannt ist. Für den Berufsabschluss gilt: die Ausbildung muss mindestens zwei Jahre gedauert haben. Auch AHK-Abschlüsse der Kategorie A werden akzeptiert.
    Grundvoraussetzung 2: Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1, Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des GER. 

    Sind diese Grundvoraussetzungen erfüllt, müssen zusätzlich mindestens sechs Punkte gesammelt werden. 

Beachten Sie

Für beide Zugangswege gilt: Die oder der Antragstellende muss den eigenen Lebensunterhalt für die gesamte Aufenthaltsdauer finanziell sichern können. Um dies nachzuweisen, kann entweder ein Sperrkonto (mit mindestens 1.027 Euro netto pro Monat, 2024) oder eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden. 

Wofür gibt es Punkte im Punktesystem? 

Folgende Kriterien sind relevant, um Punkte zu sammeln:

Anerkennung der ausländischen Qualifikation (max. 4 Punkte)

  • 4 Punkte: Ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss ist in Deutschland teilweise anerkannt oder ein Bescheid mit Auflage liegt vor.3

Qualifikation im Mangelberuf (max. 1 Punkt)

  • 1 Punkt: Qualifikation in einem Mangelberuf, zum Beispiel Arzt/ Ärztin oder IT-Beruf. Welche Berufe darunter fallen, können Sie in der Liste der Mangelberufe nachlesen.

Berufserfahrung (max. 3 Punkte)

Folgende Punkte gibt es für die bisherige Berufserfahrung, die nach dem Abschluss gesammelt wurde und die im Zusammenhang mit der formalen Qualifikation steht:

  • 3 Punkte: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren. 
  • 2 Punkte: Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren. 

Sprachkenntnisse (max. 4 Punkte)

  • 3 Punkte: Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 (GER)4  oder höher.
  • 2 Punkte: Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (GER).
  • 1 Punkt: Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 (GER).
  • 1 Punkt (zusätzlich zu den gesammelten Punkten bei den Deutschkenntnissen): Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 (GER).

Alle Sprachkenntnisse müssen durch ein Zertifikat nachgewiesen werden. Bei den Deutschkenntnissen wird einmalig das höchste erreichte Niveau gezählt. 

Alter (max. 2 Punkte)

  • 2 Punkte: Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 35 Jahre sind.5
  • 1 Punkt: Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 35 und einschließlich 39 Jahren alt sind.

Voraufenthalte in Deutschland (max. 1 Punkt)

  • 1 Punkt: Rechtmäßige und ununterbrochene Aufenthalte in Deutschland von mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre (z.B. für ein Studium oder Praktikum).6

Potential des Ehe- oder Lebenspartners (max. 1 Punkt)

  • 1 Punkt: Wenn die oder der Partnerin bzw. Partner ebenfalls die Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllt.

Wenn sich aus all diesen Kriterien mindestens sechs Punkte ergeben, dann sind die Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllt. Den Visumantrag zur Chancenkarte stellen Jobsuchende bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vor Ort.

Der Self-Check

Mit dem neuen interaktiven Tool Self-Check: Chancenkarte bietet „Make it in Germany” Interessierten die Möglichkeit, unverbindlich zu testen, ob sie die Kriterien für die Chancenkarte erfüllen bzw. genug Punkte erreichen.

So funktioniert der Self-Check:

Screenshot mit der Überschrift "Self-Check: Chancenkarte" und der Abfrage der Staatsangehörigkeit
© BMWK / Make it in Germany

Tippen Sie das Land Ihrer Staatsangehörigkeit ein, klicken Sie auf den Ländernamen und Sie werden durch alle weiteren Schritte geleitet.

Screenshot mit der Überschrift "Self-Check: Chancenkarte", Make it in Germany-Logo und der Frage "Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?"
© BMWK / Make it in Germany

Kriterien wie die Qualifikation, Sprachkenntnisse etc. werden nacheinander abgefragt und Sie werden durch das Tool geleitet.

Screenshot mit der Überschrift "Herzlichen Glückwunsch!" und dem Ergebnistext
© BMWK / Make it in Germany

Nutzerinnen und Nutzer gelangen nach Beantwortung der Fragen zu der entsprechenden Ergebnisseite mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen im jeweiligen Fall (das Bild zeigt einen unvollständigen und beispielhaften Auszug eines erfolgreichen Durchlaufs). Außerdem wird auf der Ergebnisseite eine Übersicht der Fragen und Antworten angezeigt, wobei die Antworten bei Bedarf noch einmal geändert bzw. angepasst werden können.

 

Gut zu wissen

Auch wenn die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt oder im Self-Check Chancenkarte nicht genügend Punkte erreicht werden, gibt es auf der Ergebnisseite hilfreiche Tipps ­– zum Beispiel zu alternativen Aufenthaltstiteln oder wie die Punktzahl gesteigert werden kann, um sich für die Chancenkarte zu qualifizieren.

Nun können die Ergebnisse gespeichert werden:

  • per Download (PDF),
  • als Ausdruck oder
  • über den Versand per E-Mail.

 

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Verweise

[1] Grundsätzliche Informationen zur Visumpflicht sind in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“ zu finden.
[2] Die Probebeschäftigung muss entweder auf eine qualifizierte Beschäftigung, eine Ausbildung oder auf die Aufnahme einer Qualifizierungsmaßnahme abzielen.
[3] Der Bescheid mit Auflage wird erteilt, wenn in einem reglementierten Beruf für die Berufsausübungserlaubnis noch Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.
[4] Vgl. Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER).

[5] Stichtag ist der 35. Geburtstag.
[6] Touristische Aufenthalte zählen nicht zu den relevanten Voraufenthalten.

 

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