Die neue Chancenkarte – was muss ich wissen?
Stand: 01.06.2024
Stand: 01.06.2024
Der Begriff „Chancenkarte“ bezieht sich auf den § 20a des Aufenthaltsgesetzes. Es handelt sich dabei um einen Aufenthaltstitel zur Jobsuche in Deutschland. Er löst das bisherige Visum zur Arbeitsplatzsuche ab.
Die Chancenkarte richtet sich an jobsuchende Personen, die nicht Staatsangehörige der EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz sind (sogenannte Drittstaatsangehörige), und die entweder einen Uni- oder Berufsabschluss erworben haben.1 Sie bietet den Jobsuchenden die Möglichkeit, in Deutschland Kontakte zu Arbeitgebern zu knüpfen und eine qualifizierte Beschäftigung, eine Ausbildungsstelle oder eine Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung zu finden sowie sich in Deutschland selbstständig zu machen.
Im Unterschied zum bisherigen Visum zur Arbeitsplatzsuche (sechs Monate) wird die „Such-Chancenkarte“ für maximal zwölf Monate erteilt. Die „Folge-Chancenkarte“ kann im Anschluss an den Suchtitel für maximal zwei Jahre erteilt werden, wenn die Fachkraft eine qualifizierte Beschäftigung gefunden hat, aber die Voraussetzungen für eine anderen entsprechenden Aufenthaltstitel nicht erfüllt werden.
Abhängig von den Voraussetzungen der Jobsuchenden gibt es zwei Optionen für die Chancenkarte.
Die zwei Zugangswege sind:
Direkter Weg über die Einstufung als Fachkraft
Personen mit einer ausländischen, in Deutschland voll anerkannten, Qualifikation (also einem Hochschul- oder Berufsabschluss, dem deutsche Behörden die Gleichwertigkeit bzw. Vergleichbarkeit mit einem deutschen Abschluss bescheinigt haben) werden als Fachkräfte eingestuft. Auch Personen aus dem Ausland, die ein Studium oder eine Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, sind Fachkräfte. Sie haben einen direkten Zugang zur Chancenkarte und durchlaufen nicht das Punktesystem. Um sich über die Anerkennung zu informieren, besuchen Sie die Rubrik „Anerkennung“.
Für beide Zugangswege gilt: Die oder der Antragstellende muss den eigenen Lebensunterhalt für die gesamte Aufenthaltsdauer finanziell sichern können. Um dies nachzuweisen, kann entweder ein Sperrkonto (mit mindestens 1.027 Euro netto pro Monat, 2024) oder eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden.
Folgende Kriterien sind relevant, um Punkte zu sammeln:
Folgende Punkte gibt es für die bisherige Berufserfahrung, die nach dem Abschluss gesammelt wurde und die im Zusammenhang mit der formalen Qualifikation steht:
Alle Sprachkenntnisse müssen durch ein Zertifikat nachgewiesen werden. Bei den Deutschkenntnissen wird einmalig das höchste erreichte Niveau gezählt.
Wenn sich aus all diesen Kriterien mindestens sechs Punkte ergeben, dann sind die Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllt. Den Visumantrag zur Chancenkarte stellen Jobsuchende bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vor Ort.
Mit dem neuen interaktiven Tool Self-Check: Chancenkarte bietet „Make it in Germany” Interessierten die Möglichkeit, unverbindlich zu testen, ob sie die Kriterien für die Chancenkarte erfüllen bzw. genug Punkte erreichen.
So funktioniert der Self-Check:
Tippen Sie das Land Ihrer Staatsangehörigkeit ein, klicken Sie auf den Ländernamen und Sie werden durch alle weiteren Schritte geleitet.
Kriterien wie die Qualifikation, Sprachkenntnisse etc. werden nacheinander abgefragt und Sie werden durch das Tool geleitet.
Nutzerinnen und Nutzer gelangen nach Beantwortung der Fragen zu der entsprechenden Ergebnisseite mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen im jeweiligen Fall (das Bild zeigt einen unvollständigen und beispielhaften Auszug eines erfolgreichen Durchlaufs). Außerdem wird auf der Ergebnisseite eine Übersicht der Fragen und Antworten angezeigt, wobei die Antworten bei Bedarf noch einmal geändert bzw. angepasst werden können.
Auch wenn die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt oder im Self-Check Chancenkarte nicht genügend Punkte erreicht werden, gibt es auf der Ergebnisseite hilfreiche Tipps – zum Beispiel zu alternativen Aufenthaltstiteln oder wie die Punktzahl gesteigert werden kann, um sich für die Chancenkarte zu qualifizieren.
Nun können die Ergebnisse gespeichert werden:
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[1] Grundsätzliche Informationen zur Visumpflicht sind in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“ zu finden.
[2] Die Probebeschäftigung muss entweder auf eine qualifizierte Beschäftigung, eine Ausbildung oder auf die Aufnahme einer Qualifizierungsmaßnahme abzielen.
[3] Der Bescheid mit Auflage wird erteilt, wenn in einem reglementierten Beruf für die Berufsausübungserlaubnis noch Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.
[4] Vgl. Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER).
[5] Stichtag ist der 35. Geburtstag.
[6] Touristische Aufenthalte zählen nicht zu den relevanten Voraufenthalten.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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