Projekt THAMM: Faire Gewinnung von Auszubildenden und Fachkräften aus Nordafrika für Deutschland
Stand: 30.06.2022
Mit dem Projekt „Unterstützung regulärer Arbeitsmigration und -mobilität zwischen Nordafrika und Europa“ (THAMM) fördert die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die faire und entwicklungsorientierte Gewinnung von Auszubildenden und Fachkräften aus Ägypten, Marokko und Tunesien.
1. Was genau macht das THAMM Projekt?
Das THAMM Projekt unterstützt Partnerinstitutionen in Nordafrika dabei, Wege der regulären Arbeitsmigration nach Europa zu gestalten. Ein Baustein bildet die pilothafte Vermittlung von Auszubildenden und qualifizierten Fachkräften aus Ägypten, Marokko und Tunesien an Betriebe in Deutschland. Anhand der Erfahrungen aus den Piloten werden die Prozesse Schritt für Schritt angepasst. Dabei arbeitet die GIZ Hand in Hand mit der Bundesagentur für Arbeit sowie den Arbeitsverwaltungen und relevanten Ministerien in den Partnerländern.
Dafür wählt THAMM geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus und bereitet sie mit einem Sprachkurs bis Niveau B1 GER und interkulturellen Schulungen auf das Leben in Deutschland vor. Die Projektteilnehmenden werden an interessierte Betriebe vermittelt und dann bei der Visumsbeantragung und Einreise unterstützt. Nach Ankunft in Deutschland organisiert das Projekt Willkommensveranstaltungen und regelmäßige Sprechstunden für die Teilnehmenden und die Betriebe, um die Integration für beide Seiten zu erleichtern.
Zum Projekt
THAMM wird von der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt. Das Projekt ist Teil eines Programms der Europäischen Union (EU), welche das Projekt mitfinanziert. In Deutschland kooperiert das Projekt mit der Bundesagentur für Arbeit.
2. Welche Branchen werden hierbei fokussiert und wie werden sie ausgewählt?
Die Auswahl der Branchen, in die THAMM Auszubildende und Fachkräfte vermittelt, basiert auf den Bedarfen in den Partnerländern und in Deutschland. Sie wird von den Arbeitsverwaltungen der Partnerländer und der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam getroffen. Aktuell vermittelt THAMM Auszubildende in die folgenden Branchen: Hotel- und Gastgewerbe, Elektrogewerbe, Bau, Fachinformatik, Industriemechanik sowie Bäckerhandwerk.
3. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber gibt es und wie viele Auszubildende wurden bisher über das Projekt an Betriebe in Deutschland vermittelt?
Bei jungen Menschen in den Partnerländern stößt das THAMM Projekt auf großes Interesse und die Anzahl der Bewerbungen übersteigt die angebotenen Plätze um ein Vielfaches. Die am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber werden in das Projekt aufgenommen. Seit Projektstart wurden über 400 Projektteilnehmende auf ihre Migration sprachlich und interkulturell vorbereitet und über 200 Auszubildende und Fachkräfte an Betriebe in Deutschland vermittelt.
4. Wie läuft der Vermittlungsprozess zwischen den Projektteilnehmenden und Arbeitgebern ab? Welche Punkte beeinflussen den Vermittlungserfolg?
Um interessierte Unternehmen zu erreichen, setzt THAMM auf ein breites Netzwerk. Dazu gehören die Arbeitgeberservices der Bundesagentur für Arbeit, Kammern und Verbände. THAMM berät interessierte Arbeitgeber über die Teilnahmekonditionen, schlägt ihnen geeignete Bewerberinnen und Bewerber vor und organisiert virtuelle Vorstellungsgespräche. Kommt es zur Einstellung, koordiniert THAMM den Visumsprozess und die Einreise. Bei Fachkräften unterstützt THAMM zudem die Anerkennung der im Ausland erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen.
Die THAMM Projektteilnehmenden sind hochmotiviert für eine Ausbildung oder Beschäftigung in Deutschland und haben sich intensiv auf diesen neuen Lebensabschnitt vorbereitet. Dennoch können Sprachbarrieren und die Eingewöhnung im neuen Lebensumfeld herausfordernd sein. Insbesondere zu Beginn des Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses kann so für Arbeitgeber ein höherer Betreuungsaufwand entstehen.
5. Das THAMM-Projekt legt auch einen großen Fokus auf die Vorbereitung der Auszubildenden sowie deren Integration nach der Ankunft. In welchem Bereich erkennen Sie hier Bedarfe?
Das THAMM Projekt bereitet die Projektteilnehmenden umfassend auf das Leben in Deutschland vor und steht ihnen auch nach Ankunft in Deutschland unterstützend zur Seite. Bedarfe bestehen insbesondere bezüglich des Spracherwerbs, der Sensibilisierung für kulturelle Unterschiede zwischen den Herkunftsländern und Deutschland und hinsichtlich der Unterstützung bei bürokratischen Prozessen vor Ausreise als auch in Deutschland.
6. Gibt es ihrer Erfahrung nach Unterschiede zwischen ausgebildeten Fachkräften und Auszubildenden?
Unterschiede bestehen zum einen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Beispielsweise ist für Auszubildende weiterhin eine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Fachkräfte hingegen müssen ihre ausländischen Abschlüsse und Qualifikationen anerkennen lassen und gegebenenfalls in Deutschland eine Anpassungsqualifizierung absolvieren. Auch auf persönlicher Ebene gibt es Unterschiede. So ist das Thema Familiennachzug vor allem für die meist älteren Fachkräfte von Bedeutung.
7. Wo sehen Sie die größten Herausforderungen?
Beispielhaft können hier Deutschkenntnisse und Wohnraum genannt werden. Der erfolgreiche Spracherwerb der Projektteilnehmenden ist eine Voraussetzung für die Visumerteilung, aber auch dafür, dass die Integration im Betrieb gelingt. Trotz der intensiven sprachlichen Vorbereitung im Herkunftsland ist gerade zu Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung die Kommunikation oft eine Herausforderung. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, auch in ländlichen Gegenden, stellt eine weitere Herausforderung dar. Dies trifft insbesondere für Auszubildende zu, da ihnen weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Wir danken Frau Andrea Milkowski (Projektleitung) für das Gespräch!
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Die Bundesagentur für Arbeit (kurz: BA) ist für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Unternehmen Ansprechpartner bei Fragen rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Die BA übernimmt unter anderem die Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen.
Für die Arbeitsaufnahme zugewanderter Personen muss die Bundesagentur für Arbeit in einigen Fällen eine Vorrangprüfung durchführen. Dabei wird geprüft, ob die konkrete Stelle mit einer in Deutschland arbeitsuchend gemeldeten Person besetzt werden kann. Die Vorrangprüfung gilt als bestanden, wenn der Arbeitgeber gut begründen kann, dass es unter den bevorrechtigten Arbeitslosen keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gibt.
Unter „Anpassungsqualifizierung“ versteht man praktische oder theoretische Trainingsmaßnahmen, die zur vollständigen Gleichwertigkeit einer beruflichen Qualifikation bei nicht-reglementierten Tätigkeiten führen. Hierunter fallen z. B. Praktika, betriebliche Nachqualifizierung etc.
Familiennachzug
Zum Schutz von Ehe und Familie können ausländische Fachkräfte, die in Deutschland leben und arbeiten, durch den Familiennachzug ihre direkten Familienangehörigen – d. h. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, (Schwieger-)Eltern und minderjährige, ledige Kinder – zu sich holen. Je nachdem, ob die ausländischen Fachkräfte aus der EU / EWR oder einem Drittstaat kommen, gelten unterschiedliche Voraussetzungen für den Familiennachzug.