Aufenthaltserlaubnis für die Jobsuche
Nach dem Studium können Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate zur Suche nach einem Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG) beantragen. Während dieser 18 Monate dürfen Sie jede Art von Tätigkeit aufnehmen. Beachten Sie, dass diese Form der Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden kann. In unserer Rubrik Jobsuche erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie einen Arbeitsplatz in Deutschland finden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate zu bekommen:
- Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes
Informieren Sie sich vor der Antragstellung bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Einige Ausländerbehörden bieten dazu auch Informationen im Internet an.