Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung
Sobald Sie ein Jobangebot haben, das Ihrer Qualifikation entspricht, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung (§ 18b Abs. 1 AufenthG) oder eine Blaue Karte EU (§ 18b Abs. 2 AufenthG) für Ihren weiteren Aufenthalt beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um diese Aufenthaltserlaubnis bzw. die Blaue Karte EU zu erhalten:
- Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (Arbeitsvertrag)
- Blaue Karte EU: Bruttojahresgehalt von mindestens 55.200 € oder 43.056 € in den MINT-Berufen (im Jahr 2020)
Da die Auswahl des Aufenthaltstitels maßgeblich durch Ihre persönliche Situation bestimmt wird, sollten Sie sich bei der Antragstellung durch Ihre Ausländerbehörde beraten lassen. Auch wenn Sie ein Jobangebot in Teilzeit haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Wichtig ist, dass die voraussichtliche Gehaltshöhe für den Lebensunterhalt ausreicht. Darüber entscheidet allein die Ausländerbehörde.