Blaue Karte EU: Wenn Sie einen akademischen Abschluss im IT-Bereich und ein konkretes Jobangebot in Deutschland haben, können Sie die Blaue Karte EU erhalten. Dabei ist es wichtig, dass Sie mit Ihrer Arbeitsstelle in Deutschland ein bestimmtes Mindestgehalt verdienen. Die Blaue Karte EU ist ein besonders beliebter Aufenthaltstitel, der Ihnen viele Vorteile bringt.
Visum zum Arbeiten für Fachkräfte: Eine Aufenthaltserlaubnis für die qualifizierte Beschäftigung (nach § 18a beziehungsweise § 18b Abs. 1 AufenthG) kann für Sie in Frage kommen, wenn Sie z. B. Ihre IT-Kenntnisse im Rahmen einer Ausbildung erlernt haben. Oder einen Hochschulabschluss im IT-Bereich haben, aber eine Stelle finden, die die Anforderungen an die Blaue Karte nicht erfüllt.
Arbeiten als IT-Spezialist / Aufenthaltstitel für sonstige Beschäftigung: Auch ohne formalen Berufs- oder Uni-Abschluss können Sie in Deutschland als IT-Spezialist unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten und ein Visum erhalten.