Als IT-Fachkraft sind Sie in Deutschland besonders gefragt. Erfahren Sie hier, welcher Aufenthaltstitel für Sie infrage kommt und welche Voraussetzungen jeweils gelten.
Als Fachkraft im IT-Bereich sind Ihre Fähigkeiten in Deutschland sehr gefragt. Unabhängig von Ihrem Abschluss können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung nach § 19c Abs. 2 AufenthG in Verbindung mit § 6 BeschV in Deutschland erhalten.
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?.
Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zum Arbeiten als IT-Spezialist mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung erfüllt werden?
Ihnen liegt ein konkretes Jobangebot im IT-Bereich in Deutschland vor.
Sie können mindestens drei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre im IT-Bereich nachweisen. Ihre Berufserfahrung muss Sie für die Beschäftigung, die Sie ausüben möchten, ausreichend qualifizieren.
Sie können auch einschlägige theoretische Kenntnisse anhand von Schulungen und Prüfungen nachweisen.
Ihre potenzielle Stelle in Deutschland sichert Ihnen ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 52.560 Euro (im Jahr 2023) zu.
Sie verfügen über Deutschkenntnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Sollte die Arbeitssprache nicht Deutsch sein, kann in Einzelfällen auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet werden.
Infobox
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss grundsätzlich Ihrer Beschäftigung zustimmen. Hierbei wird unter anderem geprüft, ob Ihre Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit etc.) mit denen von inländischen Beschäftigten vergleichbar ist.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
Welche Perspektiven bietet das Visum zum Arbeiten für IT-Spezialisten mit berufspraktischer Erfahrung?
Solange Ihr Arbeitsverhältnis besteht, kann in der Regel Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert werden. Für die Niederlassungserlaubnis gelten die allgemeinen Bestimmungen nach § 9 AufenthG.
Sie möchten gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist das möglich. Was Sie dabei beachten müssen und welche Voraussetzungen gelten, können Sie in der Rubrik Mit der Familie in Deutschland leben nachlesen.
Sie benötigen noch weitere Informationen zum Arbeiten als IT-Fachkraft in Deutschland? Auf „Make IT in Germany!“ finden Sie auf Englisch alles Wissenswerte um die deutsche IT-Branche und wie Sie Ihre Karriere Schritt für Schritt starten können.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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Im Aufenthaltsgesetz gibt es verschiedene Titel, die die Bestimmung für die Einreise und Aufenthalt regeln: die Aufenthaltserlaubnis ist einer davon. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird zu einem bestimmten Zweck wie der Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Familiennachzug erteilt oder auch aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen.
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und beinhaltet das Recht zur Erwerbstätigkeit. Für eine Niederlassungserlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die im Aufenthaltsgesetz festgeschrieben sind.