
Erste Schritte in Deutschland mit der Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche
Finden Sie in dieser Broschüre praktische Tipps zu Themen wie Jobsuche, Wohnen und Aufenthalt in Deutschland mit der Chancenkarte.
Mit der Chancenkarte können qualifizierte Personen aus dem Ausland auch ohne konkretes Jobangebot nach Deutschland kommen. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Chancenkarte.
Sie sind Bürgerin oder Bürger eines Staates außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und möchten für die Jobsuche in Deutschland eine Chancenkarte beantragen? In der Rubrik „Chancenkarte“ erfahren Sie die wichtigsten Informationen zu den Voraussetzungen, Verfahren und Perspektiven in Deutschland mit der Chancenkarte.
Wenn Sie weitere Fragen zur Chancenkarte haben, finden Sie hier wesentliche Hinweise, um Ihren Weg nach Deutschland mit der Chancenkarte zu erleichtern.
Die Chancenkarte ist keine Bedingung dafür, um nach Deutschland zu kommen. Ob Sie sie brauchen, hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen und warum Sie nach Deutschland möchten. Die Chancenkarte ist dann die richtige Wahl, wenn Sie:
Mit dem Quick-Check ((interne Verlinkung)) können Sie schnell herausfinden, welche Optionen Sie zur Einreise nach Deutschland haben.
Haben Sie bereits ein Jobangebot für eine Beschäftigung von maximal 20 Stunden pro Woche erhalten, können Sie dies als Finanzierungsnachweis für die Chancenkarte verwenden. Wenn Sie mehr arbeiten wollen, müssen Sie einen anderen Aufenthaltstitel beantragen, zum Beispiel das Visum für Fachkräfte oder das Visum für Berufserfahrene.
Haben Sie einen ausländischen Hochschulabschluss oder eine ausländische Berufsqualifikation, können Sie die Chancenkarte auf zwei Wegen erhalten: Ist Ihr Abschluss einer deutschen Qualifikation als gleichwertig anerkannt, dann können Sie als „Fachkraft“ die Chancenkarte direkt beantragen, ohne Punkte sammeln zu müssen. Anderenfalls müssen Sie im Punktesystem – neben weiteren Voraussetzungen – mindestens sechs Punkte sammeln. Lesen Sie mehr über beide Optionen in der Rubrik „Chancenkarte“.
Wenn Sie die Chancenkarte über das Punktesystem beantragen wollen, müssen Sie bestimmte Abschlüsse erworben haben. Entweder haben Sie einen Hochschulabschluss oder einen Berufsabschluss, der in dem Land, wo Sie ihn erworben haben, staatlich anerkannt ist. Beachten Sie: Ihr Berufsabschluss muss einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren in Vollzeit entsprechen. Haben Sie einen Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer (AHK) der Kategorie A, die die Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes an eine Berufsausbildung erfüllt, kann diese ebenfalls geeignet sein. Mehr Informationen erhalten Sie von der AHK, bei der Sie Ihren Abschluss erworben haben.
Prüfen Sie anhand des Self-Checks „Chancenkarte“, ob Sie für die Chancenkarte geeignete Qualifikationen haben.
Beispiele:
Die Chancenkarte kann grundsätzlich für alle Berufe und alle geeigneten ausländischen Abschlüsse beantragt werden - unabhängig vom Tätigkeitsfeld. Im Punktesystem erhalten jedoch Personen mit einem akademischen Abschluss in einem Mangelberuf einen zusätzlichen Punkt. Das erleichtert es, die erforderliche Mindestpunktzahl für die Chancenkarte schneller zu erreichen.
Zu den Mangelberufen gehören Berufe im Gesundheitswesen, in der IT, im Ingenieurwesen sowie Lehrkräfte. Die detaillierte Liste der für die Chancenkarte relevanten Mangelberufe finden Sie hier.
Wichtig ist dabei, dass alle Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen oder entsprechend übersetzt werden.
Mit einem Bescheid über die teilweise Anerkennung des Abschlusses erhalten Sie vier der erforderlichen sechs Punkte im Punktesystem der Chancenkarte. Somit erreichen Sie schneller die Punktzahl, die für den Antrag auf eine Chancenkarte erforderlich ist.
Eine teilweise Anerkennung bedeutet, dass Sie in Deutschland entsprechende Qualifizierungs- und oder Ausgleichsmaßnahmen vornehmen können, um die volle Anerkennung zu erhalten. Die Chancenkarte berechtigt auch zur Suche nach diesen Maßnahmen. Mehr zu Qualifizierungsmaßnahmen und Beratungsangeboten erfahren Sie auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland “.
Wenn Sie bereits einen Feststellungbescheid über eine teilweise Anerkennung von einer Anerkennungsbehörde in Deutschland haben, brauchen Sie für das Punktesystem keine zusätzliche Bescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Für die Chancenkarte (Punktesystem) sind Kenntnisse der deutschen und/oder der englischen Sprache auf einem bestimmten Niveau gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich. Sprachzertifikate müssen von Anbietern sein, die von der Association of Language Testers in Europe (ALTE) zertifiziert sind oder anerkannten Prüfungsinstitutionen wie dem Goethe-Institut für Deutsch oder dem International English Language Testing System (IELTS) sowie dem Test of English as a Foreign Language (TOEFL) für Englisch ausgestellt werden.
In der Regel werden nur Sprachzertifikate, bei denen das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt, akzeptiert. Falls einzelne Module wiederholt wurden, gilt das Datum des ältesten bestandenen Moduls.
Weitere Informationen zu den Sprachnachweisen erhalten Sie von der Auslandsvertretung, die für Ihren Visumantrag zuständig ist. Die Kontakte finden Sie hier.
Haben Sie einen in Deutschland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss (das heißt, Sie sind eine Fachkraft), müssen Sie für die Chancenkarte keine Deutschkenntnisse nachweisen.
Wenn Sie Ihr Studium in einem englischsprachigen Land absolviert haben, dann haben Sie vermutlich für Ihre Zulassung zum Studium international anerkannte Sprachzertifikate der englischen Sprache wie TOEFL oder IELTS vorlegen müssen. Prüfen Sie, ob diese noch gültig sind. Ansonsten fragen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, ob Ihr Studienabschluss als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse in Englisch gelten kann.
Um Ihre Englischkenntnisse für die Chancenkarte nachzuweisen, müssen Sie ein Sprachzertifikat vorlegen, das mindestens dem Niveau B2 entspricht. Auch wenn Englisch Ihre Muttersprache ist, wird ein Sprachzertifikat von zertifizierten Anbietern zum Nachweis Ihrer englischen Sprachkenntnisse verlangt.
Ein Arbeitsvertrag für eine Hilfstätigkeit (Teilzeit) kann bei der Prüfung der Finanzierung berücksichtigt werden. Ob Sie zusätzlich ein Sperrkonto benötigen, hängt vom vereinbarten Lohn ab. Verdienen Sie mindestens 1.091 Euro netto im Monat (Betrag gültig für 2025), erfüllen Sie die finanzielle Anforderung für die Chancenkarte. Liegt der Nettoverdienst unter 1.091 Euro, können Sie die Differenz mit einem Sperrkonto kompensieren.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen können wir keine Empfehlungen für Sperrkontenanbieter aussprechen. Allgemeine Informationen zu Sperrkonten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes . Länderspezifische Regelungen zu Banken und Sperrkonten erhalten Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Auch wenn Sie noch keine Nebenbeschäftigung in Deutschland haben und nicht genug Geld auf einem Sperrkonto hinterlegen können, können Sie trotzdem Ihren Lebensunterhalt nachweisen. Das geschieht mit einer Verpflichtungserklärung. Damit verpflichten sich Verwandte, Freunde oder Bekannte in Deutschland dazu, finanziell für Sie einzustehen.
Wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat und zum Nachweis der Bonität über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, darf eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Die Verpflichtungserklärung muss bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland persönlich beantragt werden. In der Regel ist ein Termin erforderlich und es müssen entsprechende Nachweise (z. B. Einkommensnachweise, Mietvertrag) mitgebracht werden. Welche Behörde zuständig ist, erfahren Sie nach Angabe des Wohnorts der antragstellenden Person im BAMF-NaVi .
In vielen Ländern ist die Chancenkarte ausschließlich online zu beantragen. Alles, was Sie über die digitale Beantragung wissen müssen, erfahren Sie auf dem Auslandsportal des Auswärtigen Amtes .
Wenn die digitale Antragstellung in Ihrem aktuellen Wohnsitzland noch nicht aktiv ist, kontaktieren Sie die zuständige deutsche Auslandsvertretung für weitere Informationen. Informationen über das Antragsverfahren für die Chancenkarte finden Sie in der Regel auf deren Website.
Darüber hinaus kann die zuständige Botschaft weitere Dokumente verlangen. Die vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen finde Sie in der Regel auf deren Website.
Die Chancenkarte wird erstmalig als Such-Chancenkarte für bis zu 12 Monate erteilt. Wenn der Lebensunterhalt nicht für die vollen 12 Monate nachgewiesen werden kann, kann die Chancenkarte auch für einen kürzeren Zeitraum erteilt werden. In diesem Fall kann die Such-Chancenkarte nach der Einreise verlängert werden, wenn sich die Lebensunterhaltssituation positiv verändert oder die Jobsuche länger dauert – jedoch nicht über 12 Monate hinaus.
Bei Arbeitslosigkeit in Deutschland ist es möglich, die Chancenkarte für bis zu einem Jahr zu erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Erteilung setzt voraus, dass der Lebensunterhalt während der Jobsuche gesichert ist. Kontaktieren Sie im Fall von Arbeitslosigkeit die zuständige Ausländerbehörde, um die Chancenkarte zu beantragen.
Wenn Sie in Deutschland ein Studium, eine Berufsausbildung oder eine Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung Ihres Berufs abgeschlossen haben, können Sie grundsätzlich in Deutschland eine Chancenkarte zur Jobsuche beantragen. Es gibt allerdings für diese Fälle eine eigene Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche, auf die Sie einen Anspruch haben. Diese erlaubt Ihnen bis zu 18 Monate in Deutschland zu bleiben und ohne Einschränkung zu arbeiten.
Diese Regelung gilt auch für Forscherinnen und Forscher, die nach ihrer Forschungstätigkeit in Deutschland bleiben wollen, um eine neue berufliche Perspektive zu finden.
Haben Sie eine Ehegattin oder einen Ehegatten oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner, die oder der auch die Voraussetzungen der Chancenkarte erfüllt, können Sie zusammen die Chancenkarte beantragen und zeitgleich nach Deutschland einreisen. Ansonsten ist der Nachzug von Ehepartnerinnen oder Ehepartnern ohne eigenständiges Aufenthaltsrecht aufgrund der beschränkten maximalen Erteilungsdauer der Chancenkarte nicht möglich. Sobald Sie eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen und dadurch Ihren Aufenthalt in Deutschland sichern, können Sie den Ehegattennachzug beantragen.
Erhalten Sie eine Such-Chancenkarte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam mit Ihren Kindern nach Deutschland kommen. Wichtig ist dabei vor allem, dass Sie den Lebensunterhalt für Ihre Kinder sichern können. Weitere Informationen erhalten Sie in der Rubrik Kindernachzug.
Die Such-Chancenkarte ist für die Arbeitssuche gedacht, deshalb kann man mit ihr nur 20 Stunden/Woche arbeiten. Für die reguläre (Anschluss-)Beschäftigung benötigen Sie einen eigenen, anderen Aufenthaltstitel - der dann auch die Erlaubnis umfasst, Vollzeit zu arbeiten.
Sobald Sie ein Jobangebot haben, können Sie einen solchen Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen. Dies kann zum Beispiel eine Blaue Karte EU, ein Visum für Fachkräfte, ein Visum für Berufserfahrene oder ein Visum zur Anerkennungspartnerschaft sein. Den Antrag hierfür stellen Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.
Alternativ kann in Einzelfällen Ihre Such-Chancenkarte als Folge-Chancenkarte verlängert werden. Das ist dann möglich, wenn die Voraussetzungen für einen anderen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit nicht erfüllt sind und es sich um eine qualifizierte Beschäftigung handelt.
Wenn Ihnen ein Arbeitsvertrag angeboten wird, lassen Sie vom Arbeitgeber das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis " ausfüllen und unterschreiben. Damit können Sie unmittelbar bei der zuständigen Ausländerbehörde den entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen. Der Arbeitsvertrag selbst muss hierfür noch nicht von beiden Seiten unterschrieben sein. Mit diesem Formular beantragt die Ausländerbehörde bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) die erforderliche Zustimmung zur Beschäftigung.
Weitere Informationen zu möglichen Anschlusstiteln mit der Such-Chancenkarte erfahren Sie in der Broschüre „Erste Schritte in Deutschland mit der Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche“:
Finden Sie in dieser Broschüre praktische Tipps zu Themen wie Jobsuche, Wohnen und Aufenthalt in Deutschland mit der Chancenkarte.
Um einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit oder eine Folge-Chancenkarte in Deutschland zu erhalten, müssen Sie ein konkretes Jobangebot in Deutschland haben. Es gibt eine Vielzahl von Aufenthaltstiteln, die dafür infrage kommen - wenn Sie die jeweiligen Anforderungen erfüllen. Lassen Sie sich von der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ hierzu beraten.
Folgende Aspekte müssen Sie bei der Beschäftigung beachten:
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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