Herzlichen Glückwunsch!

Mit Ihrer deutschen Qualifikation oder der vollen Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation haben Sie sich für eine Chancenkarte zur Jobsuche qualifiziert. Nun geht es zur Antragstellung. Sie erhalten Informationen zum Antragsverfahren auf der Webseite der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung

Infobox

Haben Sie Ihre Berufsqualifikation in Deutschland erworben und leben bereits in der Bundesrepublik, kontaktieren Sie bitte die zuständige Ausländerbehörde, um die Chancenkarte zu beantragen.

Beachten Sie

Sie müssen bei der Visumantragstellung entweder den Nachweis über Ihre deutsche Qualifikation oder über die volle Anerkennung der ausländischen Qualifikation vorlegen. Der Nachweis zur Anerkennung kann entweder durch einen Anerkennungsbescheid von der zuständigen Anerkennungsstelle in Deutschland oder durch die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bzw. den Status des Abschlusses in der anabin-Datenbank erbracht werden. Erfahren Sie mehr über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Beachten Sie

Dieses Ergebnis ist eine unverbindliche Einschätzung basierend auf Ihren Angaben. Voraussetzung für eine passende und hilfreiche Einschätzung ist, dass Ihre Angaben wahrheitsgemäß vorgenommen wurden. Für die Erteilung der Chancenkarte ist ausschließlich das Auswärtige Amt zuständig.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

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