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Zentrale Anlaufstellen der Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland

03.07.2020 - Immer mehr ausländische Fachkräfte entscheiden sich für Deutschland als Arbeits- und Lebensort. Zum Jahresende 2018 sind 89.831 ausländische Fachkräfte  aus Drittstaaten nach Deutschland eingereist. Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), das seit dem 01.03.2020 in Kraft getreten ist, können Fachkräfte leichter nach Deutschland einwandern. Um ausländische Fachkräfte auf ihrem Weg nach Deutschland zu beraten und zu begleiten, existieren zahlreiche Institutionen und Strukturen im In- und Ausland, die Unterstützung bieten. Im Folgenden wird ein Überblick über die bei der Fachkräfteeinwanderung zuständigen Anlaufstellen und Ansprechpartner im In- und Ausland gegeben.

Durch den Anerkennungsprozess gut begleitet werden

Für eine aus dem Ausland kommende qualifizierte Fachkraft1 ist die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation in der Regel erforderlich. Bei der Visumantragsstellung müssen die Antragsteller diesen Nachweis erbringen. Im Ausland können sich anerkennungssuchende Personen auf verschiedene Wege über das Verfahren informieren und das entsprechende Verfahren beantragen.

Seit dem 01. Februar 2020 begleitet die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) Fachkräfte aus dem Ausland auf ihren Weg durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland. Sie ist nicht verantwortlich für das individuelle Verfahren selbst oder den endgültigen Bescheid, allerdings kann sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die zuständige Anerkennungsstelle unterstützen und über regionale Beratungs- und Qualifizierungsangebote informieren.  Anerkennungssuchende im Ausland können die ZSBA über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ erreichen.

  • ProRecognition Beratungsstellen

Die ProRecognition Beratungsstellen sind an 10 Standorten in den Deutschen Auslandshandelskammern angesiedelt. Diese haben zum Ziel, Anlauf- und Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland zu sein und werden seit Oktober 2015 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Ausländische Fachkräfte aus den Ländern Ägypten, Algerien, Indien, Iran, Italien, Polen und Vietnam können sich bereits im Heimatland über das Anerkennungsverfahren informieren und bei der Antragsstellung unterstützen lassen. Seit 2020 wird diese Beratung auch in Bosnien und Herzegowina, Brasilien und Kolumbien angeboten. Interessierte Personen in diesen Ländern können sich auf den Websites der jeweiligen AHK über die Beratungsservices informieren. 

  • IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung 

Auch in Deutschland müssen sich angehende Fachkräfte um die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen kümmern. Hierfür können sie die Angebote der IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung in Anspruch nehmen. Schwerpunktmäßig unterstützen die etwa einhundert IQ Beratungsstellen Personen, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben. Die Ratsuchenden werden durch das Anerkennungsverfahren begleitet und bei Bedarf über passende Anpassungsqualifizierungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen informiert. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) beispielsweise bietet für viele Berufe Qualifizierungen an, um wesentliche Unterschiede zu einem deutschen Beruf auszugleichen. Weitere Informationen zur Anerkennungsberatung sowie Kontaktmöglichkeiten sind auf der Webseite der IQ Fachstelle „Beratung und Qualifizierung“  abrufbar.

Erfolgreich einen Job in Deutschland finden mit Hilfe der ZAV

Um zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen zu werden, ist oft ein verbindliches Jobangebot notwendig. Die Jobsuche aus dem Ausland kann sich manchmal als schwierig erweisen, sodass praktische Tipps zur Jobsuche und Hilfestellungen bei der Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen wertvoll sein können. In diesem Fall kann das Unterstützungsangebot der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit und seines virtuellen Welcome Centers (vWC) in Anspruch genommen werden. Die Kontaktaufnahme ist sowohl über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ als auch per Mail oder per Chat möglich. 

Im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland hat die ZAV unter anderem das Ziel, weltweit Fachkräfte und Auszubildende für Arbeitgeber in Deutschland zu finden. Auch die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten im Rahmen von Vermittlungsabsprachen mit ausländischen Arbeitsverwaltungen ist Aufgabe der ZAV. Interessierte Arbeitgeber können sich an die ZAV bzw. ihren lokalen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur vor Ort wenden. 

Sich beim Goethe-Institut auf Deutschland vorbereiten

Das Goethe-Institut ist das weltweit tätige Kulturinstitut der Bundesrepublik Deutschland und fördert unter anderem die deutsche Sprache im Ausland. Die Goethe-Institute stellen oftmals eine der ersten Anlaufstellen für Auswanderungsinteressierte im Ausland dar. Auswanderungsinteressierte haben dort nicht nur die Möglichkeit, Deutschkurse zu besuchen und die darauffolgenden Sprachprüfungen abzulegen, sondern können sich auch über das Leben in Deutschland informieren. Viele Goethe-Institute bieten Informationen und Beratung (persönlich oder auch in Form von Seminaren) zur Vorbereitung auf das Alltags- und Berufsleben in Deutschland an2. Weltweit ist das Goethe Institut in 97 Ländern vertreten. Informationen zu Öffnungszeiten und Angeboten der jeweiligen Einrichtung erfahren Sie auf der Website des Goethe Instituts.

Visa- und Aufenthaltsfragen klären 

Fachkräfte aus Drittstaaten benötigen in der Regel ein Visum für die Einreise nach Deutschland und eine Aufenthaltserlaubnis für den späteren Aufenthalt. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich von Anfang an bei den zuständigen Behörden über die Voraussetzungen eines Visums für Deutschland zu erkundigen. 

  • Deutsche Auslandsvertretungen

Im Einwanderungsprozess spielen die deutschen Auslandsvertretungen eine entscheidende Rolle. Von den insgesamt 227 deutschen Auslandsvertretungen sind 153 Botschaften, 54 Generalkonsulate und 7 Konsulate3. Die meisten Botschaften und Konsulate haben eine Visastelle, die unter anderem die Ausstellung von Visa für Reisen nach Deutschland als Aufgabe haben. Mit vorheriger Terminbuchung ist in der Regel ein Vorgespräch bzw. eine Visumantragsstellung möglich. Wichtig dabei ist, sich vorher auf der Website der jeweiligen Auslandsvertretung über die Zuständigkeiten und Öffnungszeiten zu informieren. Die Anschriften und Internet-Adressen der deutschen Auslandsvertretungen sind auf der „Make it in Germany“-Weltkarte abrufbar.

  • Ausländerämter / Ausländerbehörden 

In Deutschland sind Ausländerämter bzw. Ausländerbehörden im Einwanderungsprozess für alle aufenthaltsrechtlichen Fragen zuständig, wie zum Beispiel für die Ausstellung von Aufenthaltserlaubnissen oder die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens4 (§81a AufenthG). Bei Ankunft in Deutschland müssen ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten daher die zuständige Behörde kontaktieren, um die dem Einreisevisum entsprechende Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Eine vorherige Terminbuchung ist in der Regel erforderlich.
Die Kontakte der vor Ort zuständigen Ausländerbehörde, die sich nach dem gewöhnlichen Wohnort der ausländischen Fachkraft bestimmt, sind über die WebGIS-Datenbank des BAMF auffindbar.

Mit dem Welcome Center gut in Deutschland ankommen

Wissen die Auswanderungsinteressierten bereits konkret in welcher Region in Deutschland sie arbeiten möchten, können die Welcome Center aus den Regionen beim Einreiseprozess unterstützen. Hierbei dienen die Welcome Center für die angehenden Fachkräfte als Beratungs- und Informationsstelle. Beispielsweise stehen die Welcome Center je nach Bedarf den Neuzugewanderten und deren Familien helfend zur Seite, um Fragen zum Einleben in Deutschland zu klären. Welcome Center gibt es an diversen Standorten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kontakte der bundesweiten Welcome Center und die Übersicht über deren Services für Fachkräfte erhalten interessierte Personen auf „Make it in Germany“.

Weitere Informationen zu Arbeiten und Leben in Deutschland auf "Make it in Germany"

Quick-Check

Visum- und Einreiseprozess

Checklisten für Fachkräfte


Quellen und Hinweise

(1) Der Begriff „Fachkraft“ umfasst alle ausländischen Personen mit einem Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit, bei der ein gewisses Qualifikationsniveau vorausgesetzt wird; d. h. Aufenthaltstitel für (hoch-)qualifizierte, selbständige bzw. freiberufliche Tätigkeiten sowie Blaue Karte EU.

(2): Weitere Details zu den Ländern, in welchen die Beratung über Einwanderung nach Deutschland angeboten werden, sind auf der Website vom Goethe Institut verfügbar: https://www.goethe.de/de/spr/eng/daz.html

(3): Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/auslandsvertretungen-node/auslandsvertretungen/216424?openAccordionId=item-217708-0-panel

(4): Hier soll nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz in jedem Bundesland eine „zentrale Ausländerbehörde“ für die Durchführung des Verfahrens eingerichtet werden. Sollte es keine zentrale Behörde geben, kann die örtlich zuständige Ausländerbehörde diese Aufgabe übernehmen.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

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