Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren in Deutschland?
Im Anerkennungsverfahren prüft die jeweils zuständige Stelle in Deutschland, ob Ihre ausländische Qualifikation mit einer deutschen gleichwertig ist oder ob es wesentliche Unterschiede gibt. Das Verfahren wird auch „Gleichwertigkeitsprüfung“ genannt. Die zuständige Stelle prüft in der Regel innerhalb von drei bis vier Monaten Ihre Unterlagen, sobald diese vollständig eingereicht wurden. Wie das Anerkennungsverfahren genau funktioniert und konkrete Informationen zu Ihrem Beruf in Deutschland finden Sie im Anerkennungs-Finder im Fachkräftebereich des Portals „Anerkennung in Deutschland“. Dort haben Sie die Möglichkeit, soweit verfügbar, direkt in den Onlineantrag zu starten.
Ergebnis des Anerkennungsverfahrens
Ihre ausländische Qualifikation wird anerkannt, wenn sie mit der deutschen gleichwertig ist. Werden bei der Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede festgestellt, kommt es auf die Art des Berufs an:
Bei nicht reglementierten Berufen wird die Berufsqualifikation teilweise anerkannt, wenn Teile der Ausbildung gleichwertig sind und andere nicht. Die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf werden Ihnen in einem Bescheid mitgeteilt. Wesentliche Unterschiede können Sie in der Regel mit einer Anpassungsqualifizierung ausgleichen. Danach können Sie einen Folgeantrag stellen, um die vollständige Anerkennung zu erhalten.
Bei reglementierten Berufen (akademisch und nicht akademisch) legt die zuständige Stelle eine Ausgleichsmaßnahme fest, mit der Sie die wesentlichen Unterschiede ausgleichen können. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich abschließen, wird die Gleichwertigkeit festgestellt. Im Anschluss werden weitere Kriterien für die Berufszulassung geprüft.
Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird in einem offiziellen Bescheid (Anerkennungsbescheid) mitgeteilt. Erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt eine Anerkennung?“, ob Sie für die Beschäftigung in Deutschland den Nachweis über die Berufsanerkennung brauchen.