Rechtliche Rahmenbedingungen beachten
Vor der Personalgewinnung aus dem Ausland sollten Arbeitgeber sich über die Regelungen zur Beschäftigung und Berufsanerkennung informieren.
Anerkennung ausländischer Qualifikationen:
Für Personen aus dem Ausland ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt von der erworbenen Qualifikation abhängig. Wurde der Abschluss im Ausland erlangt, muss dieser in der Regel in Deutschland anerkannt bzw. mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. Insbesondere bei Personen aus Drittstaaten (d.h. die weder aus der EU, noch der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein oder Island kommen) ist in der Regel eine Anerkennung des Berufs- oder Hochschulabschlusses erforderlich, um das Einreisevisum zu erhalten. Bestimmte Berufsgruppen, z.B. im medizinischen Bereich, benötigen darüber hinaus eine Berufsausübungserlaubnis für die Arbeitsaufnahme.
Gut zu wissen: Für den Fall, dass noch Kenntnisse in Deutschland nachgeholt werden müssen, um den ausländischen Abschluss anzuerkennen, gibt es ein spezielles Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Visum und Aufenthaltsbestimmungen:
Für die Einreise, den Aufenthalt und die Beschäftigung in Deutschland benötigen Staatsangehörige aus der EU und EFTA weder ein Visum noch eine Sondererlaubnis. Gemäß des Freizügigkeitsgesetzes/EU sind Fachkräfte aus diesen Ländern Deutschen gleichzustellen. Personen aus allen anderen Ländern brauchen generell für die Einreise und die Arbeitsaufnahme in Deutschland ein Visum2 bzw. eine Aufenthaltserlaubnis.
Um ein Visum zum Zweck der Beschäftigung zu erhalten, muss die Fachkraft in der Regel u.a. einen schriftlichen Arbeitsvertrag bzw. eine konkrete Stellenzusage bei der Visumantragstellung nachweisen.
Im Visumverfahren wird die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung als behördeninternes Verfahren eingeholt. Diese Zustimmung wird erteilt:
- wenn die Qualifikation der Fachkraft zu den Stellenanforderungen passt.
- wenn die Arbeitsbedingungen (Arbeitszeiten, Gehalt, etc.) mit denen inländischer Beschäftigter vergleichbar sind.