Potenziale ausländischer Fachkräfte für das deutsche Handwerk

Stand: 17.07.2023

Ob Bauhandwerk, Elektrik oder Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik – in Deutschland fehlen viele qualifizierte Handwerkerinnen und Handwerker. Welche Potenziale zur Besetzung offener Stellen bieten Fachkräfte aus dem Ausland und was muss man im Prozess beachten? Der Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die angespannte Fachkräftesituation und die Möglichkeiten der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte in Handwerksberufen.

Wie groß ist der Fachkräftemangel im deutschen Handwerk – und wer wird gesucht?

Über 138.000 gemeldete Arbeitsstellen im Juni 2023[1] und 40.000 unbesetzte Ausbildungsplätze im Handwerk[2]  – der Fachkräfte- und Nachwuchsmangel ist groß. Vor diesem Hintergrund seien die deutsche Wirtschaft und das Handwerk „mehr denn je auf ausländische Fachkräfte angewiesen“, so der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks in seinem Video-Statement anlässlich des Jubiläums von „Make it in Germany“. Nicht zuletzt spielt das Handwerk auch eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Energiewende, was dem Thema zusätzliches Gewicht verleiht.[3]

Laut dem Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) gibt es seit dem Jahr 2015 im deutschen Handwerk mehr offene Stellen als arbeitslose Handwerkerinnen und Handwerker.[4] Die sogenannte Fachkräftelücke erreichte im Jahr 2022 einen neuen Rekordwert: Für durchschnittlich 128.891 offene Stellen gab es rein rechnerisch keine passend qualifizierten Arbeitslosen bundesweit.

Der Fachkräftebedarf erstreckt sich dabei über verschiedene Berufsfelder. Die meisten Top-Engpassberufe sind dem Bauhandwerk zuzuordnen: Allen voran fehlen Fachkräfte in der Bauelektrik, gefolgt von der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Bezogen auf die Qualifikationsanforderungen war die Fachkräftelücke 2022 mit 108.000 am größten bei denjenigen mit abgeschlossener Berufsausbildung, also Gesellinnen und Gesellen. Relativ gesehen war es jedoch für Handwerksbetriebe noch schwieriger, Stellen auf Meisterniveau zu besetzen: In diesem Bereich konnten 2022 mehr als sechs von zehn offenen Stellen rechnerisch nicht besetzt werden (Stellenüberhangsquote von 63,6 Prozent).[5] Die beschriebene angespannte Fachkräftesituation im Handwerk legt nahe, auch das Potential der Handwerkerinnen und Handwerker aus dem Ausland für den hiesigen Arbeitsmarkt zu nutzen.

Ein Praktikant in einem Handwerksbetrieb in Deutschland
© Robert Kneschke – stock.adobe.com

Status Quo: Ausländische Handwerkerinnen und Handwerker in Deutschland

Handwerk und Migration sind seit langer Zeit miteinander verknüpft: So bildet beispielsweise die mehrjährige Gesellenwanderung eine Tradition im Handwerk – mit dem Ziel, Wissen und Technologien auszutauschen und auf den schwankenden Arbeitskräftebedarf zu reagieren.[6]
Auch heute leisten ausländische Fachkräfte im Handwerk einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Dabei sind zum einen die Personen von Bedeutung, die sich bereits in Deutschland befinden, wie beispielsweise Geflüchtete. Das Handwerk bietet hier Chancen für die Integration dieser Menschen in den Arbeitsmarkt.[7] Zum anderen eröffnen sich auch durch die Neuzuwanderung nach Deutschland Potenziale, um dem Fachkräfte- und Nachwuchsmangel entgegenzusteuern: durch die Einwanderung erfahrener Handwerkerinnen und Handwerker sowie neuer Auszubildender.

Insgesamt unterscheidet sich der Ausländeranteil unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Handwerk kaum von dem Ausländeranteil anderer Wirtschaftsbereiche[8]: Am 31.12.2022 hatten von den rund 3,5 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Handwerk rund 522.000 bzw. 15% eine ausländische Staatsangehörigkeit.[9] Auf dem Ausbildungsmarkt sieht es anders aus: Hier lag der Ausländeranteil 2021 unter den Neuabschlüssen im Handwerk bei 13,6 % im Vergleich zu 11,1 % unter allen Ausbildungsberufen.[10] Und sogar mehr als ein Drittel der ausländischen Ausbildungsanfängerinnen und -anfänger entfielen im Jahr 2020 auf das Handwerk.[11]

Fachkräfte im Ausland finden – Was muss man beachten?

Arbeitgeber, die eine handwerklich qualifizierte Person aus dem Ausland einstellen wollen, sollten im Vorfeld klären, wie sie neue Mitarbeitende finden können. Weitere Fragen, die sich stellen, betreffen das Visum, die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen und die Sprachkenntnisse.

Hilfe bei der Rekrutierung

Wie erreicht man die Fachkräfte im Ausland? Informationen dazu sind auf der Arbeitgeber-Seite des Portals „Make it in Germany“ zu finden, beispielsweise eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Rekrutierung. Interessierte Unternehmen können sich auch über anstehende Veranstaltungen sowie gesetzliche Einreise- und Beschäftigungsregeln informieren und im Download-Bereich Dokumente herunterladen.

Aktuelle Projekte und Initiativen

Konkrete Unterstützung bei der Vermittlung und Integration neuer Fachkräfte aus dem Ausland benötigt? Hier können die aktuellen Projekte und Initiativen zur Fachkräftegewinnung helfen. Dort werden auch handwerksspezifische Initiativen wie HaBiZu portraitiert. Das Handwerks-Projekt CRAFT hat zudem den Gastbeitrag für diese Newsletter-Ausgabe verfasst.

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Sowohl bei Fachkräften mit ausländischen Qualifikationen als auch bei Arbeitgebern spielt die Frage nach der Anerkennung der Qualifikationen eine zentrale Rolle im Zuwanderungsprozess. Hier unterscheiden sich die Regelungen für reglementierte und nicht-reglementierte Berufe und sind außerdem abhängig von den aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen der zuwandernden Fachkraft. Ob ein Beruf reglementiert ist, kann man auf dem Portal Anerkennung in Deutschland mit dem Profi-Filter oder Anerkennungs-Finder herausfinden. Es gilt:

  • In reglementierten Berufen ist eine Anerkennung der Qualifikation grundsätzlich – unabhängig von der Nationalität – erforderlich, um den Beruf auszuüben. Im Handwerksbereich ist dies vor allem der Fall, wenn man sich als Meisterin oder Meister in einem zulassungspflichtigen Handwerk mit einem eigenen Unternehmen selbstständig machen möchte. Für die Anerkennung sind die Handwerkskammern zuständig.
  • In nicht-reglementierten Berufen – der Regelfall für die Ausbildungsberufe im Handwerk – ist zu unterscheiden, ob Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union/EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island, Norwegen oder Schweiz) beschäftigt werden sollen oder aus Drittstaaten. Bei Personen mit EU-/EFTA-Nationalität ist das Anerkennungsverfahren nicht zwingend notwendig, jedoch kann es der Transparenz dienen und zu einer besseren Einschätzung der beruflichen Fähigkeiten beitragen. Dadurch kann auch der Bedarf einer Weiterbildung oder Nachqualifizierung passgenau bestimmt werden. Für Personen aus Drittstaaten ist – nach aktuell noch gültiger Gesetzeslage – die Feststellung der vollen Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses eine der Voraussetzungen für die Erteilung des Visums für eine Tätigkeit als Fachkraft (Näheres zu Visum und Aufenthalt: siehe unten). Mit der kürzlich beschlossenen Reform der Gesetzeslage zur Fachkräfteeinwanderung (siehe unten) sind an dieser Stelle Änderungen und Erleichterungen zu erwarten.

Beachten Sie

Mehr zur Anerkennung finden Sie auf unserem Portal im Arbeitgeber-Bereich. Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung (UBA)“ bietet Unternehmen konkrete Hilfestellungen und Werkzeuge sowie Kommunikations- und Vernetzungsangebote rund um das Thema Berufsanerkennung. Ansprechpartner für Handwerksbetriebe ist dabei das Projektbüro der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e. V. (ZWH) in Düsseldorf. Weitere Informationen und den sogenannten „Anerkennungs-Finder“, mit dem zu einem ausländischen Beruf der deutsche Referenzberuf gefunden werden kann, finden Sie auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.

Lesen Sie auch die Broschüre des ZDH & BMWi (heutiges BMWK) „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Handwerk. Die neue EU/EWR-Handwerk-Verordnung“.

Kenntnisse nachholen durch Anpassungsqualifizierung

Wenn in Deutschland Kenntnisse nachgeholt werden sollen, um die volle Anerkennung der ausländischen Qualifikation zu erlangen (und somit fehlende Kenntnisse ausgeglichen werden), so kann eine Anpassungsqualifizierung (APQ) durchlaufen werden.
Diese läuft im Handwerksbereich wie folgt ab[12]:

  • Nachdem die Anerkennung bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt wurde, erhält die bzw. der Antragstellende einen Anerkennungsbescheid über die „teilweise Gleichwertigkeit“. (Der Bescheid weist aus, welche Kenntnisse die Fachkraft bereits hat und welche wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf bestehen, die ausgeglichen werden können.)
  • Die Anpassungsqualifizierungs-Beratung der Handwerkskammer wird tätig, nachdem diese kontaktiert wurde oder auf die Fachkraft zugegangen ist, und erstellt einen Qualifizierungsplan.
  • Es wird eine Vereinbarung zwischen antragstellender Person und Unternehmen geschlossen, wobei die Handwerkskammer beratend zur Seite steht. Dabei werden auch Fragen des Versicherungsschutzes oder bezüglich der Fördermittel erörtert.
  • Jetzt kann die Fachkraft (ggf. mit dem passenden Visum zur Anerkennung) die Anpassungsqualifizierung beginnen und Kenntnisse in Deutschland nachholen – der Betrieb begleitet die Fachkraft.

Wenn die Maßnahme abgeschlossen ist, ist die Fachkraft bereit, den Folgeantrag auf Anerkennung zu stellen. Mit dem neuen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit kann die Fachkraft in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis wechseln.

Hand zeigt ein Paragraphsymbol
© iStock.com/Natali_Mis

Visum und Aufenthalt

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie der EFTA-Staaten benötigen kein Visum bzw. keine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten. 
Staatsangehörige anderer Staaten (Drittstaaten) benötigen einen Aufenthaltstitel, der die beabsichtigte Erwerbstätigkeit erlaubt, um dieser in Deutschland nachzugehen. Je nach Voraussetzungen und Plänen kommen verschiedene Visumarten in Frage:

In der Rubrik „Visum & Aufenthalt“ auf www.make-it-in-germany.com erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arten von Visa und Aufenthaltstiteln. 

Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Reform der Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung ab dem 18. November 2023 gestaffelt in Kraft tritt. Einen Überblick dazu finden Sie auf der Website der Bundesregierung sowie in Kürze auf „Make it in Germany“.

Perspektive Selbstständigkeit und Unternehmensnachfolge

Auch das Handwerk ist vom demografischen Wandel betroffen und vermehrt suchen Unternehmerinnen und Unternehmer eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für ihren Betrieb. Für ausgebildete Fachkräfte im Handwerk kann die Selbständigkeit eine langfristige Perspektive in Deutschland sein. Unterstützung finden nachfolgeinteressierte Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Existenzgründerinnen und -gründer in der Unternehmensnachfolgebörse nexxt-change. Grundlegende Informationen für ausländische Fachkräfte zur Existenzgründung sind auf dem Portal „Make it in Germany“ sowie auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu finden.

Zu beachten sind bei der Selbständigkeit zunächst die fachlichen Voraussetzungen. Dabei gibt es neben den allgemeinen Anforderungen einige Besonderheiten im Handwerk: In den zulassungspflichtigen Handwerksberufen gilt die „Meisterpflicht“ für das selbstständige Führen eines Handwerksbetriebs. Sie stellt eine Form der Reglementierung dar, die sich auf den Fortbildungsabschluss „Meisterin/Meister“ bezieht.[13] Wer einen ausländischen Berufsabschluss im Handwerk hat, der nicht als gleichwertig mit einem Meisterbrief eingestuft ist, kann durch eine entsprechende Fortbildung in Deutschland seinen Meistertitel erlangen.

Ausnahmebewilligung

Für Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz gibt es neben der Anerkennung auch die Möglichkeit der Ausnahmebewilligung. Damit können erfahrene Handwerkerinnen und Handwerker selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben, auch wenn sie keine deutsche Meisterprüfung oder eine ihr gleichwertige Prüfung abgelegt haben. Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweis der Berufserfahrung nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 der Handwerksordnung und EU/EWR-Handwerk-Verordnung (beispielsweise durch eine ununterbrochene sechsjährige selbstständige Tätigkeit). In einigen Berufen, wie z. B. in der Zahntechnik oder Augenoptik, ist keine Ausnahmebewilligung möglich. Für mehr Informationen erkundigen Sie sich bitte bei den Handwerkskammern.

Personen aus Drittstaaten benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit.

Sprache, Wohnen, Integration

Deutschkenntnisse

Ob bei Fachkräften aus dem Ausland Sprachkenntnisse unbedingt erforderlich sind, hängt von der Art des benötigten Visums ab. Eine Übersicht der erforderlichen Deutschkenntnisse je nach Art des Visums finden Sie in der „Make it in Germany“-Grafik, die Ihnen im Download-Bereich unter „Erklärgrafiken zum Visa-Prozess“ zur Verfügung steht. Auch wenn Sprachkenntnisse nicht immer formell notwendig sind, sind sie für die berufliche Praxis sowie für die Integration sehr wichtig.[14]
Um die Sprachkenntnisse zu erwerben und zu stärken, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Handwerkerinnen und Handwerker, die nach Deutschland zuwandern wollen, sollten im Vorfeld einen Deutschkurs belegen.
  • Sie können außerdem Online-Angebote nutzen, wie beispielsweise das kostenlose Angebot des Goethe-Instituts „Deutsch im Handwerk“, das Lernportal der Volkshochschulen und der Deutschen Welle.
  • Arbeitgeber können ihre (zukünftigen) Mitarbeitenden unterstützen, indem sie einen vorbereitenden Sprachkurs bezuschussen, bei der Organisation eines Deutschkurses in der Nähe des Betriebsstandorts helfen und Mitarbeitende für die Zeit der Teilnahme am Sprachkurs freistellen.
  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert Berufssprachkurse, die von verschiedenen Trägern angeboten werden.
  • Das BAMF bietet auch spezielle Berufssprachkurse für Auszubildende, sogenannte Azubi-BSK an, die während der gesamten Ausbildungsdauer eine passgenaue und kontinuierliche Sprachförderung anbieten. 
Wohnung

Für Fachkräfte aus dem Ausland, insbesondere ohne Netzwerk in Deutschland, ist die Wohnungssuche oft eine Herausforderung. Sie sind dankbar, wenn der Betrieb auch hier unterstützen kann. Arbeitgeber können zum Beispiel helfen, indem sie Auskunft über den lokalen Wohnungsmarkt und die Gegend geben, eine möblierte Unterkunft für die ersten Wochen organisieren oder über ihr Netzwerk eine Wohnung vermitteln. Wichtig für die Neuzugewanderten ist, dass sie schnell eine Adresse haben, bei der sie sich anmelden können.

Integration

Generell stärkt es die Integration, Zufriedenheit und auch die Bindung an den Betrieb, wenn Arbeitgeber neue Mitarbeitende über das Fachliche hinaus unterstützen. Das kann im Betrieb sein, etwa durch eine Willkommensmappe, oder eine Person, die als Mentorin oder Mentor bestimmt wird, aber auch im Alltag, z. B. bei Behördengängen. 

Weitere Informationen auf dem Portal

Tipps zur Integration neuer Mitarbeitender
Gefragte Berufe: Handwerker
Existenzgründung

Quellenangaben

[1] Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktstatistik.
[2] Angabe für April 2023; vgl. Tagesschau (2023): Dem Handwerk fehlen knapp 40.000 Auszubildende; Siehe auch: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (2022): Sonderumfrage „Ausbildungssituation im Handwerk“.
[3] Vgl. Steinhauser, Michaela (ZDH): Klima- und Energiewende (zuletzt abgerufen am 10.07.2023); Koneberg, Filiz / Jansen, Anika / Kutz, Vico (2022): Energie aus Wind und Sonne – welche Fachkräfte brauchen wir? Status quo und Optionen für die Fachkräftesicherung, Studie im Rahmen des Projektes Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Köln; Make it in Germany, Green Jobs (zuletzt abgerufen am 10.07.2023).
[4] Malin, Lydia / Hickmann, Helen (2022): Fachkräftemangel und Ausbildung im Handwerk, Studie im Rahmen des Projektes Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Köln.
[5] Malin, Lydia / Köppen, Robert (2023): Fachkräftemangel und Ausbildung im Handwerk, Studie im Rahmen des Projektes Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Köln.
[6] Vgl. Oltmer, Jochen für bpb.de (2022): Migration und Handwerk – kurze Geschichte einer langen Verbindung.
[7] Zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten im Handwerk siehe bspw. ZDH (2022), „Es braucht Rechtssicherheit beim Aufenthaltsstatus Geflüchteter“;
Runst, Petrik für bpb.de (2022): Migration und Handwerk: Fachkräftemangel und integratives Potenzial;
Thomä, Jörg (2016): Die Rolle von Handwerksunternehmen für die volkswirtschaftlichen Funktionen des Mittelstands. Göttinger Beiträge zur Handwerksforschung (Heft 11). Göttingen;
Thomä, Jörg (2014): Fachkräftemangel im Handwerk? - eine Spurensuche. WSI-Mitteilungen, 8/2014, 590-598.
[8] Vgl. Runst, Petrik für bpb.de (2022): Migration und Handwerk: Fachkräftemangel und integratives Potenzial.
[9] Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik.
[10] Berechnungen basierend auf Datensystem Auszubildende – Datenblätter (DAZUBI) (letzter Zugriff: 21.06.2023)
[11] Runst, Petrik für bpb.de (2022): Migration und Handwerk: Fachkräftemangel und integratives Potenzial; Berechnungen basierend auf Datensystem Auszubildende – Datenblätter (DAZUBI) (letzter Zugriff: 21.06.2023).
[12] Unternehmen Berufsanerkennung, Anpassungsqualifizierung (APQ) – So ist der Ablauf https://www.unternehmen-berufsanerkennung.de/fileadmin/Images/Angebote/Werkzeugkasten/Merkblatt_8.pdf (letzter Zugriff: 21.06.2023).
[13] Vgl. bibb - Anerkennung in Deutschland: Berufliche Anerkennung (letzter Zugriff: 10.07.2023).
[14] Vgl. bspw. Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (2022): Zukunft braucht Können – Fachkräfte für das Handwerk, S. 8.

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