Visum zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums EU
Sie studieren außerhalb der EU und möchten im Rahmen eines Praktikums Berufserfahrung in Deutschland sammeln? Dann ist das Visum zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums EU genau das Richtige für Sie.
Mit einem Visum zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums nach § 16e AufenthG können Sie den deutschen Berufsalltag kennenlernen, Berufserfahrung sammeln und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern knüpfen.
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?.
Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums erfüllt werden?
Sie befinden sich im Studium im Ausland oder haben Ihr Studium nicht länger als zwei Jahre vor der Visumantragstellung erfolgreich abgeschlossen.
Das Praktikum muss fachlich Ihrem Studium entsprechen.
Die Einrichtung verpflichtet sich schriftlich zur Übernahme Ihrer Lebenshaltungs- und Ausreisekosten, die bei öffentlichen Stellen anfallen können. Dies gilt für bis zu sechs Monate nach Beendigung des Praktikums.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
Welche Perspektiven bietet das Visum zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums?
Das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis zur Absolvierung eines Praktikums wird für die angegebene Dauer des Praktikums erteilt, höchstens jedoch für sechs Monate. Die Ausübung einer weiteren Beschäftigung ist nicht gestattet.
Auf einen Blick: Visum zur Absolvierung eines Studienbezogenen Praktikums EU
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Absolvierung eines Studienbezogenen Praktikums EU erhalten können.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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Im Aufenthaltsgesetz gibt es verschiedene Titel, die die Bestimmung für die Einreise und Aufenthalt regeln: die Aufenthaltserlaubnis ist einer davon. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird zu einem bestimmten Zweck wie der Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Familiennachzug erteilt oder auch aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen.
Eine Praktikumsvereinbarung oder ein Praktikumsvertrag hält wie der Arbeitsvertrag die Rahmenbedingungen um die vereinbarte Tätigkeit fest. Dazu gehören z. B. die Dauer des Praktikums, die Stundenanzahl pro Woche und die eventuelle Vergütung. Die Vereinbarung ist nicht verpflichtend, aber zu empfehlen, da es kein Gesetz gibt, was die Rechte und Pflichten von Praktikantinnen und Praktikant regelt. Mit einer Praktikumsvereinbarung können sich beide Vertragsseiten rechtlich absichern.
Visum
Ein Visum berechtigt den Inhaber, in ein anderes Land einzureisen oder durch ein anderes Land zu reisen. In Deutschland benötigen Drittstaatsangehörige eine solche Aufenthaltsgenehmigung; für EU- und einige andere Länder gelten Ausnahmen. Je nach Aufenthaltszweck und -dauer gibt es verschiedene Arten von Visa. Verantwortlich für die Erteilung sind die deutschen Auslandsvertretungen.